…befreit, sofern das Kraftfahrzeug zur persönlichen Fortbewegung eines Menschen mit Behinderung verwendet wird. Der Mensch mit Behinderung muss über eine eigene Lenkerberechtigung verfügen oder glaubhaft machen, dass das Kraftfahrzeug vorwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird. Rz 240: Es handelt sich um eine persönliche Steuerbefreiung…
…dem Lenkerplatz für nicht mehr als acht Personen Plätze aufweist. Rz 519: Ein Kombinationskraftwagen ist ein Kraftfahrzeug, das nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, wahlweise vorwiegend zur Beförderung von Personen oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern verwendet zu werden, und außer dem Lenkerplatz…
…Ein Kraftwagen, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, wahlweise vorwiegend zur Beförderung von Personen oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern verwendet zu werden, und außer dem Lenkerplatz für nicht mehr als acht Personen Plätze aufweist. Es handelt sich gemäß § 3 Abs. 1…
… 2 Z 7 KFG 1967) Rz 23: Ein Kraftwagen, der nach seiner Bauart und Ausrüstung zur Beförderung von Personen bestimmt ist und außer dem Lenkerplatz für mehr als acht Personen Plätze aufweist (klassischer "Autobus"). In der Zulassungsbescheinigung ist dieser als "Omnibus" in der Klasse M2…
…Es ist eine Konzession und eine Beistellung eines Lenkers erforderlich (siehe Rz 20). Näheres zu den allgemeinen Bedingungen der Inanspruchnahme der Befreiung von der Normverbrauchsabgabe siehe Rz 688689 bis 696697. Näheres zu den allgemeinen Bedingungen der Inanspruchnahme der Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer und der motorbezogenen…
…einer Lenkerberechtigung, ist auch von dieser eine Kopie anzufertigen und in die Aufzeichnungen aufzunehmen. Rz 253: Der Fahrzeughändler hat darüber hinaus in seinen Aufzeichnungen den Namen und die Anschrift des Menschen mit Behinderung, die ausstellende Behörde, Geschäftszahl oder laufende Nummer und das Ausstellungsdatum der Lenkerberechtigung…
…152. C.2.2.4.2. Omnibusse Rz 1412: Omnibusse sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung zur Beförderung von Personen bestimmt sind und außer dem Lenkerplatz für mehr als acht Personen Plätze aufweisen (§ 2 Z 7 KFG 1967). Omnibusse der Klasse M2 haben…
… 2 Z 5 KFG 1967 oder in Kombinationskraftwagen im Sinn des § 2 Z 6 KFG 1967 unter Beistellung des Lenkers auf Grund besonderer Aufträge (Mietwagen-Gewerbe), können die Erleichterung für mobile Umsätze nicht in Anspruch nehmen. Die Möglichkeit der zeitlichen Nacherfassung soll nur dann zur…