…Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht, das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen, und sie gleichzeitig Gesellschafter ist oder das Recht zusteht, einen beherrschenden Einfluss auszuüben, oder auf Grund eines Vertrages mit einem oder mehreren Gesellschaftern…
…Allerdings bedarf es allgemeiner Regelungen für folgende Fälle: Die Zuständigkeit ist nicht eindeutig geregelt und es kommt aufgrund unterschiedlicher Auslegungen zu einem Zuständigkeitsstreit (Rz 16). Die Anwendung der Zuständigkeitsregelung erweist sich aufgrund der besonderen Dringlichkeit einer Erledigung als nicht sinnvoll (Rz 17). Die Zuständigkeitsregelung wird…
…10 EStG 1988 (Beteiligungserträge ausländischer Gesellschaften oder gewisse Erträge, die Investmentfonds oder Immobilien-Investmentfonds zugehen), § 99a Abs. 8 EStG 1988 (Zinsen- und Lizenzgebühren), § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 (Beteiligungserträge) oder wegen des Fehlens der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 EStG 1988. Die Rückzahlung der…
…bemessen und anders als bei der Normverbrauchsabgabe nicht anhand des KfzStG, welches im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung (20. Oktober 2018) in Geltung stand. Die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer erfolgt für seit 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassene Personenkraftwagen und Krafträder aus einer Kombination von Leistungs- und CO2…
…Konzerngesellschaften (EAS 2913 zu US-SOX-Kosten); d)Kosten der Leitung und Organisation des Konzerns, die Festlegung der Konzernpolitik, die Finanzplanung für den Gesamtkonzern sowie Konzernrestrukturierungskosten (EAS 2153); e)Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Sicherung der Beteiligung an der Konzerngesellschaft (Beratung, Finanzierung…
…4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer bzw. auf die Zuständigkeit zur Feststellung von Einkünften. 3.4.2. Entgegennahme…
…in Vorbereitung hat - zB wenn im Zuge der Abwicklung der GSBG-Beihilfe ein Ermittlungsbedarf festgestellt worden ist. Durch diese Regelung sollen Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung und Belastungen des Beihilfenwerbers durch doppelte Außenprüfungen vermieden werden. Hinweis: Für Erklärungen, die ein Kalenderjahr vor dem Jahr 2024 betreffen…