RIS AI
5 Treffer373 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1494–150127.7.3. Leibrentenverträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1990, 89/16/0180). Die Gebühr wird vom Entgelt, mindestens vom Wert der Sache bemessen (siehe Rz 1296 ff). Rz 1495: Der Gebühr unterliegen nur Leibrentenverträge über bewegliche Sachen, die ohne Verletzung ihrer Substanz von einer Stelle zur anderen versetzt werden können (§ 293 ABGB). Auch…

GebR 2025 Rz 1502–150927.7.4. Wetten
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Abs. 1 Z 1 GebG mit der Bezahlung des Wetteinsatzes (siehe Rz 1079). Zum Entstehen der Gebührenschuld beim Hoffnungskauf und beim Leibrentenvertrag siehe Rz 1046 ff. Gebührenschuldner zur ungeteilten Hand (siehe Rz 1187) sind die am Rechtsgeschäft beteiligten Vertragsteile; bei Wetten der Veranstalter (Buchmacher, Totalisateur…

GMSR Rz 65–6810.5. Versicherungsvertrag (§ 75 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

10.5. Versicherungsvertrag (§ 75 GMSG) Rz 65: Nach dem globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen gelten bei Versicherungsprodukten nur rückkaufsfähige Versicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge als Finanzkonten. § 75 GMSG enthält eine generelle Definition des Begriffes Versicherungsvertrag. Die speziellen Definitionen für die einzelnen Arten…

GebR 2025 Rz 1345–134827.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer Rz 1345: Eine Verlängerung eines Vertrages, der zunächst auf bestimmte Dauer abgeschlossen wurde, auf unbestimmte Zeit liegt vor, wenn der Vertrag nach Ablauf der bestimmten Vertragsdauer ausdrücklich auf unbestimmte Zeit oder auf eine unbestimmte…

GebR 2025 Rz 1319–133127.3.2.2.2. Bestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.2.2. Bestimmte Dauer Rz 1319: Eine bestimmte Dauer liegt vor, wenn nach dem Vertragsinhalt beide Vertragsteile auf eine bestimmte Zeit an das Vertragsverhältnis gebunden sind. Rz 1320: Die Bemessungsgrundlage ist der Wert der vom Bestandnehmer während der gesamten vorgesehenen Vertragsdauer geschuldeten…