RIS AI
4 Treffer610 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 141–1452.4. Sonstige Gebilde mit der Bezeichnung „Fonds“
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…142: Als geschlossene Fonds werden typischerweise aufgelegt Venture Capital Fonds (auch "Risikokapitalfonds" genannt) Private Equity Fonds (Fonds für außerbörsliche Unternehmensbeteiligungen) Schiffsfonds bestimmte Immobilien(projekt)fonds Fonds für "gebrauchte" Lebensversicherungen ("Second-Hand-Polizzen"). Rz 143: Geschlossene Fonds fallen in der Regel in den Anwendungsbereich des AIFMG…

GMSR Rz 56–598.3. Einlageninstitute (§ 58 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…übersteigt. Eine Gesellschaft, die Lebensversicherungen abschließt, gilt grundsätzlich als spezifizierte Versicherungsgesellschaft. Rechtsträger, die keine rückkaufsfähigen Versicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge abschließen oder nicht verpflichtet sind, diesbezügliche Zahlungen zu leisten, gelten nicht als spezifizierte Versicherungsgesellschaften. Zu diesen zählen beispielsweise Gesellschaften, die keine Lebensversicherungen abschließen, der Großteil der Holdinggesellschaften…

GMSR Rz 65–6810.5. Versicherungsvertrag (§ 75 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…es sich sowohl um einen an Kapitalanlagen gebundenen Rentenvertrag als auch um einen Rentenversicherungsvertrag. Ein Lebensversicherungsvertrag ist ein Versicherungsvertrag, bei dem sich der Aussteller gegen Entgelt verpflichtet, im Fall des Ablebens von einer oder mehreren Personen einen Betrag zu zahlen. Als Lebensversicherungsvertrag gelten auch Verträge…

VPR 2021 Rz 130–1361.3.3.4. Sicherungsgeschäfte (Hedging und Factoring)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.3.4. Sicherungsgeschäfte (Hedging und Factoring) Rz 130: Deckungsgeschäfte (hedging arrangements) werden von Konzernen genutzt, um gewisse Risiken abzumildern, zB Währungskurs- oder Rohstoffpreisschwankungen (Z 10.149rev 10.149 OECD-VPL). Diese werden häufig zentralisiert gemanagt, wobei die Zentralisierung unterschiedlich ausgestaltet sein kann und…