RIS AI
3 Treffer620 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 680–69110.14. Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine (§ 14 TP 15 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…gebührenpflichtig. Dafür kommen gemäß § 40a KFG 1967 in Österreich zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigte Versicherer in Betracht. Durch einen Bescheid des Landeshauptmanns werden sie ermächtigt, eine Zulassungsstelle einzurichten und zu betreiben. Der Gebühr nach § 14 TP 15 GebG unterliegt nur der Zulassungs- und der…

KfzBStR 2021Anhang II: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Versehen der Genehmigungsdaten oder Typendaten bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…1 Z 1 und 4 NoVAG 1991, BGBl. Nr. 695/1991, ausführen, 3.der Landeshauptmann und die von diesem Beauftragten, 4.die Finanzbehörden. § 3. Bei folgenden Vorgängen sind die Genehmigungsdaten oder Typendaten der Kraftfahrzeuge der in § 1 Abs. 1 Z 1 bis 7 genannten Fahrzeugklassen…

KfzBStR 2021 Rz 439–444B.1.3.3. Fiktive erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…In Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen, die aufgrund einer Umtypisierung der Normverbrauchsabgabe unterliegen, haben der Landeshauptmann und die von diesem Beauftragten (Landesprüfstellen), aufgrund der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Versehen der Genehmigungsdaten oder Typendaten bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank, BGBl…