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42 Treffer766 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 69–7110.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…sind (§ 86 GMSG). Wird ein Neukonto sowohl von einer natürlichen Person als auch von einem Rechtsträger gehalten, ist das Konto jeweils als Neukonto einer natürlichen Person und als Neukonto eines Rechtsträgers zu behandeln. 10.11. Konten von geringem und hohem Wert (§ 84 und § 85 GMSG…

GMSR Rz 7210.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…VIII Rz 86 CRS-Kommentar). Um festzustellen, ob hinsichtlich eines Kontos sämtliche Erfordernisse einer bestimmten Kategorie erfüllt sind, kann sich das Finanzinstitut auf die in seinem Besitz befindlichen - einschließlich der aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erhobenen - sowie öffentlich verfügbaren Informationen verlassen…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…tatsächlichen Geschäftsleitung ist jener Ort, wo für die Durchführung der Geschäftstätigkeit wesentliche Entscheidungen getroffen werden. Zur Bestimmung des tatsächlichen Ortes der Geschäftsleitung müssen von Kontoinhabern alle maßgeblichen Tatsachen und Umstände berücksichtigt werden. Ein Rechtsträger kann mehrere Orte der Geschäftsleitung haben, aber er kann nur einen…

GMSR Rz 7–92. Allgemeine Sorgfaltspflichten (§§ 7 bis 9 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…folgenden Fällen wird der Status als meldepflichtiges Konto beendet: Der Kontoinhaber ist nicht mehr meldepflichtige Person (§ 89 GMSG); in diesem Fall besteht im nachfolgenden Kalenderjahr keine Meldepflicht mehr (Sec. II Rz 3 Beispiel 2 CRS-Kommentar). Beispiel: Am 28. Mai 00 wird ein Konto eröffnet…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…verknüpft ist, welche auf das Vorliegen einer Wohnsitzadresse hindeuten (Sec. III Rz 8 CRS-Kommentar). Ist der Kontoinhaber eine natürliche Person, kann das meldende Finanzinstitut diese Person als in dem Staat ansässig ansehen, in dem anhand der erfassten Belege eine aktuelle Wohnsitzadresse entsprechend der im…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…der Sorgfaltspflichten als "Neukunde" betrachtet werden. Darüber hinaus muss das meldende Finanzinstitut die Plausibilität dieser Selbstauskunft anhand der vom meldenden Finanzinstitut bei Kontoeröffnung beschafften Informationen einschließlich der aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erfassten Unterlagen bestätigen. In den meisten Fällen hat eine…

GMSR Rz 31–325. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern (§§ 33 bis 42 GMSG, § 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Im Gegensatz zu bestehenden Konten natürlicher Personen wird für die Meldepflicht von bestehenden Konten von Rechtsträgern eine Wertgrenze vorgesehen. Wenn ein bestehendes Konto eines Rechtsträgers zum Stichtag 30. September 2016 einen Gesamtkontosaldo oder -wert im Gegenwert von weniger oder gleich 250.000 US-Dollar aufweist…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Darüber hinaus ist sie nur gültig, wenn sie kein späteres Datum als dasjenige des Empfangs beim Finanzinstitut enthält und wenn sie die folgenden Informationen umfasst: Name und Adresse des Kontoinhabers, Ansässigkeitsstaat(en) für steuerliche Zwecke und Ausländische Steueridentifikationsnummer(n) (Sec. V Rz 14 CRS-Kommentar…

GMSR Rz 37–385.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…sich nicht um ein Finanzinstitut eines teilnehmenden Staates handelt (Sec. V Rz 20 CRS-Kommentar). Wenn ein meldendes Finanzinstitut den Status des Kontoinhabers nicht als aktiven NFE oder als ein anderes Finanzinstitut als ein oben genanntes nach § 59 Abs. 1 Z 2 GMSG bestimmen kann…

GMSR Rz 39–426. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…GMSG, § 86 GMSG) 6.1. Allgemeines Rz 39: Wenn von Neukonten von Rechtsträgern gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber ein Rechtsträger oder mehrere Rechtsträger sind. 6.2. Überprüfungsverfahren (§ 44 GMSG) Rz 40: Die Verfahren sind vergleichbar wie diejenigen bei bestehenden Konten von Rechtsträgern…

GMSR Rz 81–8212. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…gilt eine Person, die lediglich treuhändig ein Finanzkonto unterhält, nicht als Kontoinhaber im Sinne des § 96 GMSG. Eröffnet beispielsweise ein Treuhänder für Rechnung eines Treugebers ein Finanzkonto, gilt der Treugeber als der Kontoinhaber. Beispiel (Treuhänder): Die Person A, die eine meldepflichtige Person ist, hat die…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…die von natürlichen Personen unterhalten werden, auf seine elektronisch durchsuchbaren Daten zurückgreifen, wenn sich das meldende Finanzinstitut hinsichtlich der aktuellen Wohnsitzadresse einer natürlichen Person (die Kontoinhaber ist) nicht auf erfasste Belege verlassen kann (§ 12 GMSG). Die Suche in den elektronischen Datensätzen ist bei der Identifizierung…

GMSR Rz 31.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…wenn keine Steueridentifikationsnummer vorhanden ist. Damit ist jene Nummer gemeint, die dem Kontoinhaber durch seinen Ansässigkeitsstaat zugeteilt wird. Eine von der Finanzverwaltung eines teilnehmenden Staates ausgestellte Umsatzsteueridentifikationsnummer kommt nicht als Steueridentifikationsnummer in Betracht. Im Falle mehrerer Ansässigkeitsstaaten ist für jeden dieser Ansässigkeitsstaaten die entsprechende Steueridentifikationsnummer…

GMSR Rz 17–253.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…dazu, ob eine Vollmacht oder Zeichnungsberechtigung für das Konto vorliegt. Sind in den elektronischen Datenbanken nicht alle diese Informationen erfasst, muss das meldende Finanzinstitut bei Konten von hohem Wert auch die aktuelle Kundenstammakte und, soweit die Informationen dort nicht enthalten sind, die folgenden kontobezogenen, vom…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…meldende Finanzinstitut kann ebenfalls nicht von der Plausibilität der Selbstauskunft ausgehen, wenn sich die dort angegebene Wohnsitzadresse nicht in demjenigen Staat befindet, in dem der Kontoinhaber laut dieser Selbstauskunft angibt, steuerlich ansässig zu sein. 7.1.1. Verlass auf Selbstauskünfte Rz 44: Ein meldendes Finanzinstitut…

GMSR Rz 61–6410. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…verbrieft sind, die von einem Finanzinstitut im Rahmen gewöhnlicher Bankgeschäfte oder einer ähnlichen Geschäftstätigkeit geführt werden (vgl. zur Abgrenzung zum Finanzvermögen iSd § 60 GMSG Rz 58) Beispiel: Ein Konto, das durch ein Sparbuch verbrieft ist, wird im Allgemeinen als Einlagenkonto zu werten sein (vgl. Sec…

GebR 2025 Rz 259–26710.1.2. Amtliche Abschriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…zwangsläufige Beteiligung eines Amtsorganes ist gegeben bei der Herstellung von Fotokopien aus Amtsschriften (zB Aktenteilen) oder amtlich verwahrten Privatschriften, Ausdrucken von Kontoabfragen oder Kontoauszügen, die bei persönlicher Vorsprache der Partei ausgefolgt oder die der Akteneinsicht begehrenden Partei im Wege der Post übermittelt werden. Werden diese…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Gänze bei der Bundesrechenzentrum GmbH eingelangt sind. Rz 456: Die Gebühren sind unter Angabe des Verwendungszwecks (siehe Rz 457 ff) auf das Konto des Finanzamtes Österreichs (siehe Rz 457 ff) zu entrichten. Die Entrichtung der Gebühr ist durch einen Zahlungsbeleg oder einen Ausdruck über die…

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ist daher weiter. Beispiel 2: Der zwischen Inländern geschlossene und im Ausland beurkundete Bestandvertrag über eine im Ausland gelegene Sache ist nicht gebührenpflichtig, wenn der Bestandzins vereinbarungsgemäß an ein ausländisches Konto zu leisten ist. Der Erfüllungsort liegt damit nicht in Österreich. 12.2.2.3…

InvFR 2018 Rz 245–2463.1.1.5.9. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…nicht an das Finanzamt abgeführt, sondern direkt dem Konto des Anteilinhabers gutgeschrieben. Ermittlung Veräußerungsgewinn/-verlust in Euro Die Adaptierung der Anschaffungskosten der Investmentfondsanteile zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlage für den Veräußerungsgewinn hat durch den Fondsanteilinhaber selbst unter Verwendung der über die Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB…