AlleRichtlinien1Erlässe & Informationen1EAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen2
2 Treffer401 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 609. Nicht meldende Finanzinstitute (§§ 62 bis 70 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020
…einer spezifizierten Versicherungsgesellschaft, eines Verwahr- oder eines Einlageninstituts entsprechen. Beispiel: Somit ist eine Zentralbank, die auf kommerzieller Basis als ein Vermittler im Namen Dritter - und damit nicht in ihrer eigentlichen Rolle als Zentralbank - auftritt, im Rahmen dieser Aktivität kein nicht meldendes Finanzinstitut iSd § 62 GMSG…
2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6
…in dem jene Passagen geschwärzt wurden, die nicht für die Feststellung und Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentums relevant sind. Dabei sollte im Sinne einer zweckdienlichen Verwertbarkeit des Compliance-Packages darauf geachtet werden, dass keine Passagen geschwärzt werden, welche allgemein KYC-relevante Informationen enthalten und daher für…