RIS AI
4 Treffer536 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Regelung die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe festgelegt werden. Folgende Anknüpfungspunkte sind in Gesetzen vorgesehen: das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt § 5 Elektrizitätsabgabegesetz § 2 Energieabgabenvergütungsgesetz § 6 Erdgasabgabegesetz § 6 Kohleabgabegesetz § 4 Werbeabgabegesetz 2000 §§ 11 bis 12a NoVAG 1991 § 6 CFPG, …

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. 3.24. Kohleabgabe Rz 156: Für die Erhebung der Kohleabgabe ist das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständige Finanzamt zuständig (§ 6 Abs. 5 Kohleabgabegesetz). Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…Abgabenerklärungen für die Feststellung der Einkünfte und/oder Umsatzsteuererklärungen (§ 134 Abs. 1 BAO) sowie Jahresabgabenerklärungen für die Kraftfahrzeugsteuer, die Elektrizitätsabgabe, die Erdgasabgabe und die Kohleabgabe. Bloße Arbeitnehmerveranlagungen sind von der Quotenregelung ausgenommen (§ 134a Abs. 2 BAO), außer diese betreffen Grenzgänger oder sonstige internationale Sachverhalte. Die…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…soweit es sich um deren eigene Erzeugnisse handelt, zu verstehen; im Rahmen des Buschenschankes ist auch die Verabreichung von kalten Speisen und der Ausschank von Mineralwasser und kohlensäurehältigen Getränken zulässig, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass diese Tätigkeiten dem Herkommen im betreffenden Bundesland in Buschenschänken…