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59 Treffer541 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 287–2993.2.2.1.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…realisierten Wertsteigerungen bzw. aus Derivaten vor, führt der KESt-Abzug nicht zur Steuerabgeltung. 3.2.2.1.2.2.2. Meldefonds und Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot Rz 289: Befindet sich ein Investmentfondsanteil eines inländischen oder ausländischen Meldefonds auf einem Depot eines ausländischen Kreditinstitutes, ist der…

InvFR 2018 Rz 231–2413.1.1.5.3. Daten zur Modifizierung der Anschaffungskosten bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2 EStG 1988 erfolgen. Bis zum 31.3.2012 erteilte KESt-Gutschriften haben ebenfalls keinen Einfluss auf die Anschaffungskosten. 3.1.1.5.7.2. Anschaffung über ein ausländisches Depot Rz 240: Bei Erwerb eines Anteils an einem Investmentfonds über ein ausländisches depotführendes Kreditinstitut wird…

InvFR 2018 Rz 474–4805.10. Fristberechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…des Datums der ursprünglichen Veröffentlichung zu veröffentlichen. Der Abzugsverpflichtete hat eine Berichtigung des KESt-Abzuges und der sonstigen darauf basierenden und in Folge davon betroffenen steuerlichen Werte (insbesondere die steuerlichen Anschaffungskosten sowie ein bereits vorgenommener automatischer Verlustausgleich) vorzunehmen, sofern noch eine aufrechte Geschäftsbeziehung zum Anteilinhaber…

InvFR 2018 Rz 484–4945.14. Veröffentlichung der Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…können Verwaltungsgesellschaften bei der Registrierung gemäß § 2 Abs. 1 zweiter Satz FMV 2015 gegenüber der Meldestelle gemäß § 12 KMG erklären, ob Erträge von Fonds der KESt auf Zinsen gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 unterliegen (Zinsen, die der beschränkten Steuerpflicht unterliegen)…

InvFR 2018 Rz 457–4655. Meldung der steuerlichen Daten
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Bestimmungen an die Meldestelle gemäß § 12 KMG vorgenommen, ist eine tatsächliche Ausschüttung zur Gänze steuerpflichtig und die Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge hat entweder durch die inländische auszahlende Stelle im Wege des KESt-Abzugs oder im Wege der Veranlagung nach der pauschalen Methode des § 186 Abs…

InvFR 2018 Rz 541–5527.4.1.1.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…des § 48 BAO als Ausgabe geltend macht (vgl. EAS 1346) und der KESt-Abzug durch die inländische depotführende Stelle von der Nettodividende erfolgt. Eine Anrechnung oder Erstattung der jeweiligen ausländischen Quellensteuern kommt in solchen Fällen nicht mehr in Betracht. Rz 546: Bei Einkünften aus Kapitalvermögen…

InvFR 2018 Rz 495–4996. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen anhand des Berechnungsmoduls
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…4 werden die im jeweiligen Fondsergebnis enthaltenen steuerpflichtigen Einkünfte dargestellt und Punkt 10 enthält die dem KESt-Abzug unterliegenden Erträge. In Punkt 12 wird die einzubehaltende KESt ausgewiesen, wobei die allfällige Anrechnung ausländischer Quellensteuern bei Dividenden nach Maßgabe der Auslands-KESt VO 2012 berücksichtigt wird…

InvFR 2018 Rz 537–5407.4. Investmentfonds im zwischenstaatlichen Steuerrecht
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…den zwischen den Staaten geschlossenen DBA bzw. nach den entsprechenden innerstaatlichen Maßnahmen (§ 48 BAO, Auslands-KESt VO 2012, DBA-Entlastungsverordnung). Die Mehrheit der von Österreich abgeschlossenen DBA entspricht hinsichtlich Aufbau und Systematik dem Musterabkommen der OECD (OECD-MA). Daher betreffen die Ausführungen in diesem Kapitel…

InvFR 2018 Rz 167–1763.1.1.3. Besteuerung von laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Z 1 erster Satz InvFG 2011 entfallenden Kapitalertragsteuer zzgl. des freiwillig geleisteten Betrages gemäß § 124b Z 186 EStG 1988 auszuzahlen. Die Verpflichtung, eine KESt-Auszahlung vorzunehmen, besteht nicht für ausländische Investmentfonds und AIF gemäß AIFMG, weil § 58 Abs. 2 InvFG 2011 nur auf inländische Investmentfonds …

InvFR 2018 Rz 509–5177. Sonderthemen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2 lit. a EStG 1988) ist. § 94 Z 11 EStG 1988 kommt im Fall der Auszahlung durch ein Kreditinstitut für Dividenden aus den Beteiligungen der Kapitalgesellschaft zur Anwendung ebenso wie die Anrechnungsmöglichkeit ausländischer Quellensteuer nach der Auslands-KESt VO 2012 (BGBl. II Nr. 92/2012…

InvFR 2018 Rz 481–4835.13. Verspätete Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

5.13. Verspätete Meldungen Rz 481: Werden Ausschüttungs- oder Jahresmeldungen nach Ablauf der jeweiligen Meldefrist erstmalig vorgenommen (§ 3 Abs. 2 FMV 2015), können diese Meldungen vom Abzugsverpflichteten beim KESt-Abzug nicht automatisch berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass die in § 186 Abs. 2 Z 3…

VPR 2021 Rz 514–5204.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…der unbestreitbar nachgewiesenen unzulässigen Doppelverrechnung neben der primären Gewinnerhöhung gegenüber der T-GmbH auch noch die Kapitalertragsteuerhaftung geltend gemacht werden. Wenn die US-Gesellschafterin hierfür keinen Regress leistet und die KESt daher von der T-GmbH zu tragen ist, kommt nicht der Steuersatz von 25%…

InvFR 2018 Rz 146–1573. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Investmentfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…zugerechnet und bei diesen entsprechend besteuert. Beispielsweise sind Zinsen aus Anleihen bei einer natürlichen Person, die den Anteil im Privatvermögen hält, mit 27,5% KESt endbesteuert. Ist der Anteilinhaber eine österreichische GmbH, unterliegen diese Erträge der 25-prozentigen Körperschaftsteuer. Rz 148: Bei den ausgeschütteten bzw…

InvFR 2018 Rz 258–2693.1.1.7. Exkurs: Vornahme der Veranlagung steuerpflichtiger Einkünfte von Meldefonds bei natürlichen Personen im Privatvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…zu erfassen. Diese sind im EXCEL der Steuerdaten unter Punkt 4 (4. Steuerpflichtige Einkünfte) angeführt. Da jedoch für inländische Dividenden die KESt bereits von der ausschüttenden Gesellschaft einbehalten wurde (indirekte Endbesteuerung), sind diese aus den steuerpflichtigen Einkünften auszuscheiden. Daher ist der für Privatanleger (PA; im…

InvFR 2018 Rz 282–2863.2. Anteile im Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Ausschüttung von je 0,6 €, diese besteht zur Gänze aus steuerpflichtigen Zinsen. A erhält 840 € abzüglich 210 € KESt aus 1.400 Anteilen. Die Erträge sind endbesteuert. Der Anteilinhaber B hat 1.000 Anteile des InvF YZ im Betriebsvermögen, der Gewinn wird nach …

InvFR 2018 Rz 332–3433.2.4. Juristische Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Die am 31.12. vorzunehmende Teilwertabschreibung iHv 6 ist steuerlich abzugsfähig. Im Ergebnis wirkt sich die eingekaufte Ausschüttung steuerlich nicht aus. Eine Anrechnung der KESt (bzw. allfälliger ausländischer anrechenbarer Steuern) ist bei Zurechnung der Einkünfte als Ausschüttung möglich. Bei der Ermittlung der Höhe der anrechenbaren…

InvFR 2018 Rz 344–3543.2.4.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…353: Juristische Personen haben nach § 94 Z 5 EStG 1988 die Möglichkeit, eine Befreiungserklärung abzugeben, damit der inländische Abzugsverpflichtete keine KESt von Einkünften aus Kapitalvermögen in Abzug bringen muss. Wenn, wie unter Abschnitt 3.1.1.3.2. ausgeführt, bei inländischen Investmentfonds die Ausschüttung nicht…

InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 10 KStG 1988 nicht anzuwenden, somit unterliegen diese Einkünfte der beschränkten Steuerpflicht. Die Steuer auf diese Dividenden wird im Inland durch den Abzugsverpflichteten mittels KESt-Abfuhr eingehoben. Eine Steuerfreiheit ergibt sich lediglich dann, wenn die Gewinnausschüttung an eine im Inland unterhaltene Betriebsstätte einer EU- bzw…

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…wenn der persönliche Zuständigkeitsaspekt vorliegt (§ 61 Abs. 2 Z 3 BAO). 2.2.3. Punktuelle Zuständigkeitserweiterung für die KESt-Vorschreibung und die Kontrolle umsatzsteuerlicher Pflichten von Zahlungsdienstleistern Rz 75: § 61 Abs. 3 Z 1 BAO stellt einerseits klar, dass das Finanzamt für Großbetriebe auch für…

InvFR 2018 Rz 13–231.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Rahmen eines Selbstnachweises (dazu näher Rz 214 ff) kann bei Nichtmeldefonds die Besteuerung wiederum auf Grundlage der tatsächlichen Erträge erfolgen, wobei eine Anrechnung (oder gegebenenfalls Erstattung) der pauschal ermittelten KESt stattfindet. Wird die Zusammensetzung einer Ausschüttung nicht oder nicht rechtzeitig (siehe Rz 471 ff) gemeldet…