…1.2.2. Kapitalertragsteuer und Endbesteuerung 3.2.2.1.2.2.1. Meldefonds und Nichtmeldefonds bei inländischem Depot Rz 288: Zum Kapitalertragsteuerabzug siehe Rz 160 f. Der Abzug der Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen inländischer und ausländischer Fonds durch die inländische auszahlende Stelle gemäß § 95 Abs…
…und fortgeschriebenen Anschaffungskosten zu ermitteln und gemäß § 93 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen. Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer durch die inländische depotführende Stelle sind die Gewinne aus der Veräußerung eines Fondsanteilscheines gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 nicht abschließend besteuert…
…lit. e EStG 1988 sind nach § 94 Z 8 EStG 1988 (soweit es sich um öffentlich angebotene Immobilienfondsanteile handelt) bzw. nach § 94 Z 13 zweiter Teilstrich EStG 1988 vom Kapitalertragsteuerabzug befreit. Ihre Besteuerung hat im Veranlagungsweg gemäß § 102 Abs. 1 EStG 1988 zu erfolgen, sofern…
…sich der Zufluss der Einkünfte vom 31.12 auf sieben Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Wurde bereits Kapitalertragsteuer abgezogen, ist dieser Nachweis gemäß § 186 Abs. 2 Z 4 InvFG 2011 gegenüber dem Abzugsverpflichteten zu erbringen, solange die Anteile noch nicht zur Gänze veräußert worden sind (…
…2 Z 2 EStG 1988 der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen. Die Anschaffungskosten sind dabei von der depotführenden Stelle um die in den Jahresmeldungen und Ausschüttungsmeldungen veröffentlichten Beträge ("Korrektur Anschaffungskosten") zu erhöhen bzw. zu vermindern. Rz 243: Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer durch die inländische depotführende Stelle…
…| 31.12.2016 | 40 Euro | 31.12.2017 | 46 Euro Der Fondsanteil wird am 21.8.2018 um 52 Euro veräußert. Die Ausschüttungen unterliegen bei deren Zufluss dem Kapitalertragsteuerabzug und sind damit abschließend besteuert. Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten mit 31.12…
…öffentlich angeboten, sind die Erträge nicht endbesteuert. Zur Frage des Kapitalertragsteuerabzuges siehe Rz 402 f. Die Einkünfte aus der Ausschüttung sind in der Beilage zur Einkommensteuererklärung "E1kv" unter der Kennzahl 898 einzutragen. 4.1.1.4.3.2. Ausschüttungsgleiche Erträge Rz 426: Der gemäß § 40…
…für den Abgabepflichtigen grundsätzlich das Finanzamt Österreich zuständig ist. Rz 78: Davon umfasst sind: Die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben (zB Art. 27 DBA-Deutschland). Die Rückzahlung oder Erstattung der Kapitalertragsteuer oder der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 auf der Grundlage von …
… siehe dazu Rz 183 ff. 4.1.1.3.5.2. Besteuerung der Ausschüttung Rz 413: Tatsächliche Ausschüttungen sowie die Auszahlung der Kapitalertragsteuer eines Meldefonds stellen keine steuerpflichtigen Einkünfte dar und unterliegen auch keinem Kapitalertragsteuerabzug. Steuerpflichtig sind ausschließlich ausschüttungsgleiche Erträge (siehe Rz 393). Ausnahmsweise wird…
…des Anlegers) auf Basis der vom steuerlichen Vertreter des Investmentfonds im Wege der Meldestelle gemäß § 12 KMG veröffentlichten Beträge Kapitalertragsteuer einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen (Kapitalertragsteuerbetrag lt. Daten der Meldestelle mal Anzahl der im Zeitpunkt der Ausschüttung auf dem Depot des Anlegers befindlichen…
…115 Euro. Am 10.12.2016 erfolgt eine Ausschüttung von 3 Euro. Die Veräußerung des Fondsanteils erfolgt am 15.5.2017 um 132 Euro. Die Ausschüttung von 3 Euro unterliegt im Zeitpunkt des Zuflusses am 10.12.2016 in voller Höhe dem Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93…
…Allgemeines Rz 401: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 158 f. 4.1.1.2.1.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot Rz 402: Voraussetzung für einen Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988 ist das Vorliegen von inländischen Einkünften iSd…
…2 ImmoInvFG entsprechen, sind gemäß § 94 Z 8 EStG 1988 (soweit es sich um öffentlich angebotene Immobilienfondsanteile handelt) bzw. gemäß § 94 Z 13 zweiter Teilstrich EStG 1988 vom Kapitalertragsteuerabzug befreit. Ihre Besteuerung hat im Veranlagungsweg gemäß § 102 Abs. 1 EStG 1988 zu erfolgen, sofern nicht…
…Um für die auszahlenden Stellen (inländischen Kreditinstitute) den Abzug der Kapitalertragsteuer auf die vom Fondsgeschäftsjahresbeginn bis zum Veräußerungstag aufgelaufenen Zinsen zu ermöglichen, meldeten die steuerlichen Vertreter von inländischen Investmentfonds und ausländischen Meldefonds die Kapitalertragsteuer auf die thesaurierten Nettozinserträge auf täglicher Basis an die Meldestelle gemäß…
…einbehaltener Kapitalertragsteuerbeträge ist grundsätzlich jenes Finanzamt zuständig, das bereits für die Erhebung der Kapitalertragsteuer zuständig gewesen ist (§ 240 Abs. 3 letzter Satz BAO), also das Finanzamt, das auch für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Abzugsverpflichteten zuständig ist. Diese allgemeine Regel wird allerdings durch…
…zuständig für die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer auf Grund von völkerrechtlichen Verträgen (§ 61 Abs. 4 Z 1 BAO). Das Finanzamt für Großbetriebe ist daher auch das von § 99a Abs. 8 erster Satz EStG 1988 angesprochene "zuständige Finanzamt". 3.1.6. Abzugsteuer aus Anlass der Einräumung von…
…Mai 1980, Z B 621/1/1-IV/4/1980, AÖF Nr. 179/1981, betreffend Rückerstattung österreichischer Kapitalertragsteuer nach den Bestimmungen von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung). Da das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 32/2012) im Jahr…
…Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom 30. November 2011) vorsieht, sichergestellt werden. "1. Das nachstehende Verfahren findet Anwendung zur Geltendmachung einer Entlastung an der Quelle von der österreichischen Abzugsteuer auf Dividenden gemäß Art. 10 Abs. 2 lit. b (i) des Abkommens…
…InvFG 2011 mit Auszahlung der Kapitalertragsteuer (§ 58 Abs. 2 erster Satz InvFG 2011) sämtliche Erträge aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 sowie 60% der Substanzgewinne (Einkünfte nach § 27 Abs. 3 und Abs. 4 EStG 1988) abzüglich der damit in Zusammenhang…
…Vertreter des Investmentfonds die für die Besteuerung relevanten Steuerdaten der Meldestelle gemäß § 12 KMG bekannt gibt, die sie dann veröffentlicht. Auf Basis dieser veröffentlichten Daten hat der Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 EStG 1988 zu erfolgen, wenn sich die auszahlende Stelle für den Fondsanteil im Inland befindet…