12.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts Rz 1065: Für die Gebührenpflicht einer Auslandsbeurkundung ist neben der Inländereigenschaft der Parteien (siehe Rz 1060 ff) zusätzlich auch erforderlich, dass das Rechtsgeschäft eine im Inland befindliche Sache betrifft (vgl. § 16 Abs. 2 Z 1 lit. a GebG) oder…
…das im Ausland eine Urkunde errichtet wurde, nur dann der Gebühr, wenn die Inländereigenschaft aller Parteien des Rechtsgeschäftes und die sachliche Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes gegeben sind. Rz 1059: Liegen beide Voraussetzungen vor, so entsteht die Gebührenschuld in dem Zeitpunkt, der auch für eine Urkundenerrichtung im…
…2 Z 2 GebG gilt daher insbesondere dann, wenn den Vertragsparteien keine Inländereigenschaft zukommt. Rz 1073: Die Einbringung der Urkunde führt aber erst dann zur Gebührenpflicht, wenn folgende Zusatzvoraussetzungen alternativ gegeben sind: Der Inhalt des Rechtsgeschäftes ist sachlich inlandsbezogen und betrifft entweder eine im Inland…
7.4. Investmentfonds im zwischenstaatlichen Steuerrecht 7.4.1. Investmentfonds 7.4.1.1. Inländische Fonds 7.4.1.1.1. Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 537: Veranlagen österreichische Investmentfonds iSd § 186 InvFG 2011 die Gelder der Anteilinhaber im Ausland oder befinden sich die Anteile an…
2.2.5. Ausländische AIF in Immobilien Rz 114: Gemäß § 42 Z 1 ImmoInvFG sind die steuerlichen Vorschriften des § 40 ImmoInvFG auch auf ausländische AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsstaat nicht Österreich ist, anzuwenden. Zum Begriff des AIF in Immobilien siehe Rz…