27.10.2. Arten von Abtretungen 27.10.2.1. Inkassozession Rz 1581: Bei der Inkassozession oder Zession zur Einziehung wird der Zessionar zwar Gläubiger, er ist aber verpflichtet, die eingehobene Leistung an den Zedenten abzuführen (siehe Rz 1595). Im Regelfall liegt die Übertragung eines…
…1955). Mit dem Indossament werden alle Rechte aus dem Wechsel übertragen. Im Wechsel ist Zahlung an den Wechselnehmer oder an die von ihm zu bestimmende Person zugesagt. Der Wechselnehmer kann nun als erster Indossant den Wechsel durch Indossament an einen neuen Gläubiger (Indossatar) weitergeben. Dieser…
…behandeln. Erfolgt das Inkasso durch einen Erfüllungsgehilfen des Parkhausbetreibers, liegt kein Automatenumsatz vor und besteht Registrierkassenpflicht bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen. 6.4.6. Vereinfachte Losungsermittlung bei Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten Eine vereinfachte Losungsermittlung kann bei diesen Automaten durch eine zumindest im Abstand von 6 Wochen…
…BGBl. I Nr. 97/2025, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der nachstehende Erlass enthält insbesondere die zu beachtenden Kriterien und Details der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungspflicht nach § 131 Abs. 1 Z 2 BAO), der Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO), der Belegerteilungspflicht (…
…abgerechnet und boniert werden und das Inkasso der Gesamtsumme zu Teilbeträgen bei mehreren Personen (Tischabrechnung) zeitnah erfolgt, muss nicht für jeden Kunden ein gesonderter Beleg ausgestellt werden. Die Tischabrechnung kann als einzelne, in der Registrierkasse zu erfassende Bareinnahme gewertet werden. Unabhängig von den Beleginhalten nach …
…Abs. 2 GebG zweiter Satz für Sicherungsgeschäfte kommt hier nicht zur Anwendung. Rz 1626: Sonstige wechselrechtliche Zusätze sind gebührenfrei. Rz 1627: Die Wechselbürgschaft (Aval) ist als wechselrechtlicher Zusatz von der Gebühr befreit. Rz 1628: Unterfertigt ein Wechselbürge mit oder ohne Zusatz "als Bürge" einen Schuldschein…