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13 Treffer504 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1083–109413. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…dass die Gebührenpflicht grundsätzlich an das Vorhandensein einer Schrift gebunden ist, für die Feststellung der Gebührenpflicht ausschließlich der Inhalt der Schrift maßgebend ist. Rz 1084: Für die Festsetzung der Gebühr ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgeblich (VwGH 15.11.1984…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…| Z 18 | Eingaben nach den landesgesetzlichen Vorschriften zur Förderung des Wohnbaues und der Wohnhaussanierung | Nicht darunter fällt die Eingabe an die "Wohnbauförderungsstelle", mit der eine Ausfertigung des Tilgungs- oder Finanzierungsplanes angefordert wird, wenn dieser beispielsweise für Zwecke der Berechnung der Abzinsung nach …

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…und der Betrag anzugeben. Die Behörde oder das Gericht hat den Beschwerdeführer (Antragsteller) im Sinne der Bürgerfreundlichkeit zunächst auf die Gebührenpflicht seiner Eingabe hinzuweisen und ihm für die Vorlage des Nachweises über die erfolgte Entrichtung eine angemessene Frist (vier Wochen) einzuräumen. Rz 459: Bei Wiedereinsetzungsanträgen…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…

GebR 2025 Rz 416–42110.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten in der Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird positiven Anregungen der Bürger. Demnach sind mangels eines konkreten Privatinteresses auch Eingaben gebührenfrei, in denen nur allgemeine Anregungen oder Vorschläge für Maßnahmen zu Verbesserung der Gesetzeslage oder der Verwaltung unterbreitet werden…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

… 5a Abs. 1 Z 2 WiEReG beurteilt werden, wenn die ausländische Rechtsform mit einer bestimmten inländischen Rechtsform vergleichbar ist. Des Weiteren finden sich auch länderspezifische Informationen und Hinweise zu den landesüblichen Nachweisen (jeweils für spezielle, lokal verfügbare Rechtsträgertypen) auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen…

GebR 2025 Rz 422–43410.5.7. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2013) erklärt werden, bilden gemeinsam ein Begehren, sodass für diese Erklärung nur eine einmalige Eingabengebühr in Höhe von 14,30 Euro anfällt. 10.5.7.8. Terminanfragen/Terminreservierung Rz 433: Keine gebührenpflichtigen Eingaben stellen Terminanfragen bei Behörden dar. 10.5.7.9. Auskunftssperre Rz 434…

GebR 2025 Rz 435–43810.5.8. Mehrere Ausfertigungen von Eingaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.5.8. Mehrere Ausfertigungen von Eingaben Rz 435: Wird eine Eingabe in mehreren Ausfertigungen bei der Behörde überreicht, ist die Gebühr für jede unterfertigte Ausfertigung (siehe Rz 404) zu entrichten. Unterliegt die Eingabe der erhöhten Eingabengebühr, ist diese nur für die erste Ausfertigung zu…

KfzBStR 2021 Rz 1219–1251B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Kraftfahrzeuges in der Genehmigungsdatenbank nach § 30a KFG 1967 (siehe Rz 1268 ff). Bei Lieferungen durch einen befugten Fahrzeughändler hat die Sperrsetzung des Kraftfahrzeuges in der Genehmigungsdatenbank über FinanzOnline im Zeitpunkt der Lieferung durch diesen zu erfolgen. Bei anderen Unternehmern bzw. bei Privaten ist ein Antrag…

GebR 2025 Rz 514–51510.7.3. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.7.3. Befreiungen Rz 514: Gebührenfrei ist nach § 14 TP 8 Abs. 2 Z 1 GebG der Antrag auf Erteilung eines Visums für Forscher aus Drittstaaten, die sich iSd Empfehlung 2005/761/EG, ABl. Nr. L 289 vom 03.11.2005 S. 23, zu…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…über Ansprüche aus Kranken- oder Schadensversicherungsverträgen Rz 1557: Die Befreiung fördert bei Eintritt eines Schadensfalles die außergerichtliche Bereinigung derartiger Ansprüche (vormals in Korrespondenzform). 27.9.4.3. Vergleiche, die mit einem Sozialhilfeträger über Ersatzansprüche abgeschlossen werden Rz 1558: Sozialhilfeträger sind Länder und Fonds mit Rechtspersönlichkeit…

GebR 2025 Rz 1136–114117.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…noch das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld aufheben (siehe Rz 1083 ff). Rz 1138: Ist in einer Nachtragsurkunde über ein Rechtsgeschäft nur deshalb ein höheres Entgelt beurkundet, weil auf Grund einer bereits ursprünglich vereinbarten Wertsicherungsklausel dem seinerzeitigen Entgelt der mittlerweile aufgelaufene Wertsicherungsbetrag hinzugerechnet wurde…

GebR 2025 Rz 439–44510.5.10. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…| 125,60 Euro | - | bei Minderjährigen | 68,50 Euro | - | lit. c | Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels "Artikel 50 EUV" | 61,50 Euro | 15 Euro je Ansuchen | bei Personen, die bei der Antragstellung das 16…