…wenn die erste Person eine Beteiligung von mindestens 25% an der zweiten Person hält oder wenn es eine dritte Person gibt, die eine Beteiligung von mindestens 25% an den beiden Personen hält. Eine Person gilt als Inhaber einer prozentualen Beteiligung am Kapital einer anderen Person…
… 33 bis 42 GMSG, § 83 GMSG) 5.1. Allgemeines Rz 31: Wenn von einem bestehenden Konto von Rechtsträgern gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber ein Rechtsträger ist oder mehrere Rechtsträger sind. 5.2. Überprüfungspflichtige und meldepflichtige Konten (§§ 34 bis 36 GMSG) Rz 32…
…die Behinderung durch Vorlage eines Behindertenpasses gemäß §§ 40 ff BBG mit folgender Eintragung nachgewiesen werden: Feststellung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder Blindheit Feststellung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung Der Inhaber des Passes ist…
…GMSG) 6.1. Allgemeines Rz 39: Wenn von Neukonten von Rechtsträgern gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber ein Rechtsträger oder mehrere Rechtsträger sind. 6.2. Überprüfungsverfahren (§ 44 GMSG) Rz 40: Die Verfahren sind vergleichbar wie diejenigen bei bestehenden Konten von Rechtsträgern, jedoch besteht…
…Ist eine beherrschende Person eines passiven NFE nicht in einem teilnehmenden Staat, sondern zB ausschließlich in der Republik Österreich ansässig, besteht keine Meldepflicht (FAQ 1 vom Juni 2016 zu Sec. VIII D). Die Meldepflicht ist vom Status des oder der Inhaber sowie dem Ergebnis der…
…und der Wartung kann sich die Energiegemeinschaft eines Dritten bedienen. Rz 112: Wird die gesamte erzeugte Energie an die Energiegemeinschaft geliefert bzw. dieser zur Verfügung gestellt (Volleinspeiser), geht die Betriebs- und Verfügungsgewalt zur Gänze an die Energiegemeinschaft über und diese ist auch Inhaber des Zählpunktes…
…elektronischer Datenverarbeitung als auch händisch geführt werden, müssen aber jedenfalls enthalten: eine fortlaufende Nummer, den Namen des Vertragspartners, Art des Rechtsgeschäftes, die Bemessungsgrundlage, den Gebührenbetrag und das Datum des Entstehens der Gebührenschuld (siehe Rz 1046 ff). 3.2.3.2. Vermerk auf den Urkunden Rz…
…der Akzeptant und jeder Inhaber eines Wechsels zur ungeteilten Hand verpflichtet (siehe Rz 1183). 27.11.5. Selbstberechnung und Entrichtung der Gebühr Rz 1644: Die Wechselgebühr ist bei Inlandswechseln vom Aussteller, Inhaber oder Akzeptanten, bei Auslandswechseln vom ersten inländischen Inhaber oder Akzeptanten selbst zu berechnen…
…die Staatsangehörigkeit und die Funktion des Inhabers zu ersehen sind. Die Gültigkeitsdauer wird auf dem Ausweis vermerkt und auf Antrag verlängert. Der Ausweis verliert seine Gültigkeit mit Ablauf der Gültigkeitsdauer oder wenn die Voraussetzungen für seine Ausstellung weggefallen sind. Der Besitz einer (auf Antrag ausgestellten)…
…§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG) 3.1. Allgemeines Rz 10: Wenn von einem bestehenden Konto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 81 GMSG). 3.2. Konten von geringem Wert (§§ 10 bis…
…26: Wenn von einem Neukonto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 82 GMSG). 4.2. Selbstauskunft (§ 30 GMSG) Rz 27: Das meldende Finanzinstitut muss bei Neukonten natürlicher Personen jedenfalls eine Selbstauskunft des…
…dessen Inhaber ein oder mehrere NFE(s) ist/sind und dessen Gesamtkontosaldo oder -wert einen Betrag im Gegenwert von 1.000.000 US-Dollar nicht übersteigt, auf die aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erfassten und verwahrten Informationen oder b)auf eine…
…Neukonto" bedeutet ein von einem meldenden Finanzinstitut geführtes Finanzkonto, das am oder nach dem 1. Oktober 2016 eröffnet wird, sofern es nicht als bestehendes Konto (§ 79 Z 2 GMSG) behandelt wird. Der Ausdruck "Neukonto natürlicher Personen" bedeutet ein Neukonto, dessen Inhaber eine natürliche Person ist…
…GMSG kann ferner ein Konto, dessen ausschließlicher Inhaber ein Nachlass ist, von der Meldepflicht ausgenommen sein. Für diese Zwecke muss das meldende Finanzinstitut das Konto bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem es eine Kopie des Testaments oder der Sterbeurkunde beschafft, so behandeln wie vor dem…
…festgestellt wird, dass sie das Rechtsgeschäft abgeschlossen haben. Rz 1183: Zur Entrichtung der Gebühr bei Wechseln sind der Aussteller, der Akzeptant und jeder Inhaber eines Wechsels zur ungeteilten Hand verpflichtet. Rz 1184: Zur Entrichtung der Gebühr bei Wetten iSd § 33 TP 17 Abs. 1 Z…
…gegeben ist. Um einen Wohnsitz im Sinne der Abgabenvorschriften zu begründen, bedarf es der tatsächlichen Verfügungsgewalt über bestimmte Räumlichkeiten, die nach der Verkehrsauffassung zum Wohnen geeignet sind, also ohne wesentliche Änderungen jederzeit zum Wohnen benutzt werden können und ihrem Inhaber nach Größe und Ausstattung ein…
…Gruppenversicherungsverträge und Gruppenrentenversicherungsverträge erst ab dem Zeitpunkt als meldepflichtige Konten erfassen, zu dem Zahlungen an den Arbeitnehmer/Inhaber des Versicherungsscheins oder Begünstigten erfolgen (Leistungsfall). Diese zeitlich verzögerte Erfassung eines Kontos als meldepflichtiges Konto erscheint gerechtfertigt, da das meldende Finanzinstitut im Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages…
…Person B als Inhaber des Einlagenkontos. Da die Person B über das Konto lediglich als Treuhänder verfügt, gilt die Person B nicht als Verfügungsberechtigter über das Konto. Als Kontoinhaber gilt deshalb die Person A, was zur Folge hat, dass die Person A eine meldepflichtige Person…
…in das Vermögen des Inhabers eines Unternehmens übergeht. Der stille Gesellschafter ist also weder am Vermögen, noch an der Geschäftsführung, sondern nur am Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt. Ein stiller Gesellschafter ist daher kein wirtschaftlicher Eigentümer eines Rechtsträgers. Bei einer atypisch stillen Gesellschaft sind…
…Erwirbt eine österreichische Kapitalgesellschaft von deutschen Gesellschaften Gemeinschaftsantennenanlagen, die auf deutschen Gebäuden montiert worden sind und von der deutschen Steuerverwaltung nicht als Gebäudeteile (nicht als unbewegliches Vermögen) beurteilt werden, und sind diese Anlagen an die Inhaber der in solchen Gebäuden bestehenden Wohn- und Betriebsräumlichkeiten vermietet…