…5 Z 4 GebG sind: Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder (Steuerberater) und Immobilienmakler und Immobilienverwalter iSd Bestimmungen der GewO 1994. Außerdem können auch gemeinnützige Bauvereinigungen iSd Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zur Selbstberechnung bevollmächtigt werden. Rz 1381: Zur Durchführung der Selbstberechnung sind folgende Erfordernisse zu erfüllen: Antrag auf Erteilung…
…Zulassungsgebühr, Bestandvertragsgebühr (§ 33 TP 5 Abs. 5 Z 4 GebG) bei Einhebung und Abfuhr an das Finanzamt durch Parteienvertreter (Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder sowie Immobilienmakler und Immobilienverwalter iSd GewO 1994), Kautionen (iSd § 16b MRG), Mietvorauszahlungen, die der Parteienvertreter an den Vermieter weiterleitet, Fremdgelder, die ein Rechtsanwalt…