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InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Der Wert dieser Immobilien geht, aliquot dem Beteiligungsverhältnis, in vollem Umfang in den Rücknahme- und Ausgabepreis des Anteils ein und bildet ebenfalls ausschüttungsfähige und steuerpflichtige Aufwertungsgewinne im Sinne des § 14 ImmoInvFG. Inländische Grundstücks-Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co KG: Es ist grundsätzlich nicht…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…nicht auf den wirtschaftlichen Eigentümer der vertretungsbefugten juristischen Person abzustellen. Ist zB bei einer GmbH & Co KG als meldepflichtiger Rechtsträger die GmbH-Komplementärin alleine mit der Geschäftsführung betraut und konnten keine wirtschaftlichen Eigentümer festgestellt werden, sind die Geschäftsführer der GmbH subsidiär als wirtschaftliche Eigentümer festzustellen…

InvFR 2018 Rz 84–902.1.5. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…§ 40 ImmoInvFG sieht vor, dass die Erträge eines "AIF in Immobilien", dessen Herkunftsmitgliedstaat Österreich ist, nach § 14 ImmoInvFG zu ermitteln sind und als an den Anteilinhaber ausgeschüttet gelten. Hingegen kommt bei einem "AIF in Immobilien", der eine inländische Immobilienkapitalgesellschaft gemäß § 7 Abs. 3 KStG 1988…

InvFR 2018 Rz 114–1252.2.5. Ausländische AIF in Immobilien
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Sinne des § 42 Z 2 ImmoInvFG 2.2.6.1. Allgemeines Rz 117: § 42 Z 2 ImmoInvFG bildet einen Auffangtatbestand, der ausländische Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien rechtsformunabhängig erfasst, wenn die Regelungen des § 40 ImmoInvFG nicht schon gemäß § 42 Z 1 ImmoInvFG zur Anwendung gelangen. Damit wird…

InvFR 2018 Rz 573–5807.4.3. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Immobilien sind daher gemäß Art. 13 Abs. 1 OECD-MA im Belegenheitsstaat uneingeschränkt steuerpflichtig. Der Ansässigkeitsstaat des Fonds (hier: Österreich) hat diese Gewinne zu befreien oder die ausländische Steuer anzurechnen. Die Immobilienwertsteigerungen schlagen jedoch auch auf den Wert der Beteiligung an einer etwaigen zwischengeschalteten Immobiliengesellschaft…

InvFR 2018 Rz 444–4564.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1 Z 5 lit. d EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 40 ImmoInvFG, soweit die Aufwertungs- und Bewirtschaftungsgewinne aus im Inland gelegenen Immobilien stammen, der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen Immobilienfonds handelt. Daneben…

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

2.1.4. AIF iSd AIFMG Rz 74: Ein AIF iSd AIFMG ist gemäß § 2 Abs. 1 AIFMG jeder Organismus für gemeinsame Anlagen einschließlich seiner Teilfonds, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu…

InvFR 2018 Rz 522–5257.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden Rz 522: REITs bzw. die von REITs gehaltenen Projektgesellschaften erwirtschaften in einem hohen Ausmaß Erträge aus ausländischen Immobilien, die gemäß den jeweils geltenden DBA in Österreich steuerfrei sind. Aufgrund dieser geringen steuerlichen Auswirkung erscheint eine genaue Ermittlung…

InvFR 2018 Rz 581–5867.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Trennung der Immobilienfondserträgnisse in steuerfreie und steuerpflichtige Ertragsteile muss im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht seitens des Steuerpflichtigen vorgenommen und belegt werden. Rz 582: Sieht das DBA mit dem Belegenheitsstaat die Befreiungsmethode vor, sind die Bewirtschaftungsgewinne der ausländischen Immobilien von der Bemessungsgrundlage gemäß § 40 ImmoInvFG ausgenommen…

InvFR 2018 Rz 393–4004.1.1.1.4. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ImmoInvFG) und entsprechend dem § 14 ImmoInvFG ermittelte Gewinne (bei AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG) an die Anteilinhaber in dem aus dem Anteilsrecht sich ergebenden Ausmaß als ausgeschüttet. Gewinne aus ausländischen Immobilien (Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne) bleiben dabei außer Ansatz, wenn das jeweilige DBA hinsichtlich…