…Sinne des § 42 Z 2 ImmoInvFG 2.2.6.1. Allgemeines Rz 117: § 42 Z 2 ImmoInvFG bildet einen Auffangtatbestand, der ausländische Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien rechtsformunabhängig erfasst, wenn die Regelungen des § 40 ImmoInvFG nicht schon gemäß § 42 Z 1 ImmoInvFG zur Anwendung gelangen. Damit wird…
…4: Eine Sonderstellung nehmen Fonds zur Veranlagung in Immobilien ein: Wie auch im Bereich der Wertpapierfonds werden aus steuerlicher Sicht unter dem Begriff "Immobilienfonds" sämtliche Organismen und Rechtsgebilde verstanden, die in den Anwendungsbereich der §§ 40 bis 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes (in der Folge "ImmoInvFG") fallen…
…40 und § 42 ImmoInvFG (Immobilienfonds): Immobilienfonds im Sinne des § 1 Abs. 1 ImmoInvFG Immobilienspezialfonds im Sinne des § 1 Abs. 3 ImmoInvFG AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, ausgenommen solche, die unter § 7 Abs. 3 des KStG 1988 fallen. Dabei ist zu beachten, dass ein…
…OGAW-RL benötigen (siehe Rz 97); AIF im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsstaat nicht Österreich ist, ausgenommen AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG (siehe Rz 99); jeder andere einem ausländischen Recht unterstehende Organismus, unabhängig von seiner Rechtsform, dessen Vermögen nach den Grundsätzen der Risikostreuung…
… 14 ImmoInvFG einen Gewinnbegriff sui generis und zum Teil eigenständige Gewinnermittlungsvorschriften. Eine Unterscheidung in ordentliche und außerordentliche Erträge kennt das Immobilien-Investmentfondsgesetz nicht. Der ausschüttbare Jahresgewinn eines Immobilienfonds setzt sich aus folgenden Gewinnarten zusammen (taxative Aufzählung): dem Bewirtschaftungsgewinn, dem Aufwertungsgewinn, dem Wertpapier- und Liquiditätsgewinn und…
…1 Z 5 lit. d EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 40 ImmoInvFG, soweit die Aufwertungs- und Bewirtschaftungsgewinne aus im Inland gelegenen Immobilien stammen, der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen Immobilienfonds handelt. Daneben…
…Ebene der Anteilinhaber, als ausschüttungsgleiche Erträge iSd § 40 ImmoInvFG (vgl. Rz 393 f). Rz 579: Die Einkünfte aus der Bewirtschaftung ausländischer Immobilien werden idR Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen iSd Art. 6 OECD-MA darstellen. Dies führt zu einem uneingeschränkten Besteuerungsrecht für den Belegenheitsstaat. Österreich als…
…Trennung der Immobilienfondserträgnisse in steuerfreie und steuerpflichtige Ertragsteile muss im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht seitens des Steuerpflichtigen vorgenommen und belegt werden. Rz 582: Sieht das DBA mit dem Belegenheitsstaat die Befreiungsmethode vor, sind die Bewirtschaftungsgewinne der ausländischen Immobilien von der Bemessungsgrundlage gemäß § 40 ImmoInvFG ausgenommen…
…als Personengesellschaft oder Trust organisiert, so ist Art. 13 Abs. 4 OECD-MA nicht anwendbar. Stattdessen ist von einem direkten Verkauf der zugrunde liegenden Immobilien auszugehen, welcher unter Art. 13 Abs. 1 OECD-MA fällt. Der Belegenheitsstaat der Grundstücke hat auch in diesem Fall das…
1.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts 1.3.1. Durchgriffs- oder Transparenzprinzip Rz 13: Investmentfonds und Immobilienfonds im steuerlichen Sinn sind keine Steuersubjekte. Dementsprechend werden die Erträge des Investment- oder Immobilienfonds - wie bei Miteigentum - direkt den Anteilinhabern zugerechnet. Ein Anteil an einem Investmentfonds liegt nur dann…
…AIF im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsmitgliedstaat Österreich ist (siehe dazu unten, Rz 76) und der kein AIF in Immobilien ist. Zu ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 188 InvFG 2011 siehe Rz 91 ff. Rz 26: Inländische Immobilienfonds im Sinne des § 40 ImmoInvFG können sein…
…ImmoInvFG) und entsprechend dem § 14 ImmoInvFG ermittelte Gewinne (bei AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG) an die Anteilinhaber in dem aus dem Anteilsrecht sich ergebenden Ausmaß als ausgeschüttet. Gewinne aus ausländischen Immobilien (Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne) bleiben dabei außer Ansatz, wenn das jeweilige DBA hinsichtlich…
4.1.1.3. Besteuerung von laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds 4.1.1.3.1. Allgemeines Rz 408: Nach § 40 Abs. 1 ImmoInvFG gelten die ausschüttungsgleichen Erträge (siehe Rz 393) mit Auszahlung der Kapitalertragsteuer als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Erfolgt keine Auszahlung…
4.1.1.5.2. Anschaffung von Immobilienfondsanteilen zwischen 1.1.2011 und 31.3.2012 4.1.1.5.2.1. Anschaffung über ein inländisches Depot Rz 435: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 239. 4.1.1.5.2…
…die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden Rz 522: REITs bzw. die von REITs gehaltenen Projektgesellschaften erwirtschaften in einem hohen Ausmaß Erträge aus ausländischen Immobilien, die gemäß den jeweils geltenden DBA in Österreich steuerfrei sind. Aufgrund dieser geringen steuerlichen Auswirkung erscheint eine genaue Ermittlung…
2.1.3.3. Pensionsinvestmentfonds (§§ 168 bis 174 InvFG 2011) 2.1.3.3.1. Allgemeines Rz 60: Ein Pensionsinvestmentfonds ist ein aus bestimmten liquiden Finanzanlagen bestehendes Sondervermögen, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt, im Miteigentum der Anteilinhaber steht und nach den Bestimmungen…
5. Meldung der steuerlichen Daten 5.1. Grundlegende Meldesystematik Rz 457: Damit Einkünfte aus einem Fonds korrekt besteuert werden können, sehen die Bestimmungen des § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 ImmoInvFG eine Meldeverpflichtung für relevante steuerliche Daten vor…
…sind aufgrund des Immobilien-Investmentfondsgesetzes (ImmoInvFG) errichtete Veranlagungsgemeinschaften, die überwiegend in Immobilien investieren. Als Sondervermögen hat ein inländischer Immobilienfonds keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Auflage sowie die Verwaltung eines Immobilienfonds ist ein Bankgeschäft und erfolgt durch die Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien. Kapitalanlagegesellschaften für Immobilien haben die Stellung…
3.2. Anteile im Betriebsvermögen 3.2.1. Allgemeines Rz 282: Befinden sich Investmentfondsanteile im Betriebsvermögen, werden daraus betriebliche Einkünfte erzielt. Durch die Transformation der "Kapitaleinkünfte" in betriebliche Einkünfte sind die Regeln für betriebliche Einkünfte anzuwenden. Bei natürlichen Personen ergeben sich dabei geringe Unterschiede zur…
3.2.2.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag 3.2.2.2.1. Zeitliche Erfassung 3.2.2.2.1.1. Rechtslage für Fondsgeschäftsjahre, die nach dem 30. September 2015 enden Rz 300: Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten gemäß § 186 Abs. 2 Z 1 lit. b iVm Z…