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8 Treffer609 msnur geltende Fassungen
2020-0.588.377Konsultationsvereinbarung über die Quellensteuerentlastung für nach Großbritannien ausgeschüttete Dividenden
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.588.37715.09.2020

  Im Rahmen eines nach Art. 23 Abs. 3 DBA-Großbritannien, BGBl. III Nr. 32/2019, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit Großbritannien für Zwecke der Quellensteuerentlastung in Österreich im Zusammenhang mit Dividenden, die von in Großbritannien ansässigen Gesellschaften bezogen werden, folgendes Einvernehmen erzielt. Mit dieser Konsultationsvereinbarung…

2021-0.412.101Sammelerlass zur Aufhebung einzelner abgestimmter Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.412.10117.06.2021

…IV/4/2006, AÖF Nr. 11/2007, betreffend "Abkommenskonforme Behandlung von internationaler Arbeitskräfteüberlassung", "Grenzüberschreitende Dividendenausschüttungen - Zwischenschaltung von Holdinggesellschaften", "Anwendung des Art. 19 Abs. 3" und "Besteuerung von Geschäftsführervergütungen bei Ferngeschäftsführung" sind nicht mehr erforderlich und werden daher aufgehoben. (2) Die Punkte 1, 3 und 4…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Verwaltungsrat) ausgestaltet werden kann. Bei der SE bestehen besondere Anforderungen an die Gründung, da diese nur durch den grenzüberschreitenden Zusammenschluss von AG oder SE durch Verschmelzung, Gründung einer Holding SE oder Umwandlung erfolgen kann. Gemäß § 5a Abs. 1 Z 2 lit. b WiEReG sind bei…

VPR 2021 Rz 476–4833.2.4. Master- und Local File
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…1 VPDG ist, deren eigene Umsätze jedoch die Umsatzgrenze im Sinne von § 3 Abs. 2 VPDG nicht überschritten haben (weil es sich etwa um eine reine Holdinggesellschaft handelt), greift - mit Ausnahme von § 3 Abs. 3 VPDG für das Master File - keine Verpflichtung zur Erstellung eines…

InvFR 2018 Rz 103–1132.2.4. Auffangtatbestand des § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…irrelevant. Sofern jedoch deshalb kein AIF vorliegt, weil eine in Art. 2 Abs. 3 der RL 2011/61/EU statuierte Ausnahme aus der AIF-Eigenschaft zur Anwendung kommt (zB Holdinggesellschaften, nationale Zentralbanken, bestimmte staatliche Einrichtungen und Verbriefungszweckgesellschaften), sind die einschlägigen Gebilde dennoch im Anwendungsbereich des …

VPR 20215. Teil: Anhang
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…2019 | Schweiz | Betriebsstättengewinnermittlung, Rohprämienschlüssel | Rz 315, 351 | EAS 3432 | 01.06.2021 | Deutschland | Betriebsstätte, Hilfstätigkeit im Konzern | Rz 278a, 278b | EAS 3445 | 07.07.2023 | Deutschland | Betriebsstätte, geschäftsleitende Holding | Rz 262, 278a

GMSR Rz 78–8011.6. Non-Financial Entity (§§ 93 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Es ist zulässig, als Maßstab für die Bestimmung dieses Schwellenwerts die kumulativen Vermögenswerte der Gesellschaft in einem Kalenderjahr (oder in einem geeigneten Meldezeitraum) heranzuziehen, welche mit einer Holding-, Finanzierungs- oder Dienstleistungstätigkeit gegenüber der Tochtergesellschaft im Zusammenhang stehen (zB Anteile an verbundenen Unternehmen, Forderungen gegen verbundene…

GMSR Rz 56–598.3. Einlageninstitute (§ 58 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Lebensversicherungen abschließt, gilt grundsätzlich als spezifizierte Versicherungsgesellschaft. Rechtsträger, die keine rückkaufsfähigen Versicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge abschließen oder nicht verpflichtet sind, diesbezügliche Zahlungen zu leisten, gelten nicht als spezifizierte Versicherungsgesellschaften. Zu diesen zählen beispielsweise Gesellschaften, die keine Lebensversicherungen abschließen, der Großteil der Holdinggesellschaften von Versicherungsgesellschaften sowie Versicherungsmakler.