…und Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen. Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann. Rz 567: Abgrenzungsprobleme bereiten in der Regel auf Basis eines Lkw-Fahrgestells gefertigte Wohnmobile mit getrennten Bereichen für Wohnzwecke bzw…
…nicht mehr möglich, dann fällt dieses Kraftfahrzeug nicht in den Anwendungsbereich des NoVAG 1991. B.2.2.1.5. Umbaumaßnahmen Rz 544: Der Umbau eines im Zeitpunkt der Zulassung nicht unter § 2 NoVAG 1991 fallenden Kraftfahrzeuges zieht dann die Steuerpflicht nach sich, wenn das betreffende…
…Rz 100 bis 108. B.2.2.4.9. Oldtimer (87XX - 9705) Rz 588: Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 unterliegen als Oldtimer der spezielleren Einreihung nach Position 9705 (Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert) und sind als solche nicht normverbrauchsabgabepflichtig. Rz 589: Sammlungsstücke sind Gegenstände, die geeignet sind…
…in land- und forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben bestimmt Höchstgeschwindigkeit in der Regel 45 km/h; Motor mit maximaler Zugkraft, z.B. bei Verwendung eines Sperrdifferentials; Einzelsitz (Platz nur für den Fahrer). Ackerschlepper verfügen im Allgemeinen über eine hydraulische Vorrichtung zum Heben und Senken von landwirtschaftlichen…
…von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art. Darunter fallen auch Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art. Diese Kraftfahrzeuge unterliegen nicht der Normverbrauchsabgabe. Beispiel: Kraftkarren für den Gepäcktransport auf Anhängern zum Gepäckwagen der Zuggarnitur im Bahnhof bzw…
…ein Umklappen der Ladebordwand erreicht, das nicht ohne erheblichen Aufwand rückgängig zu machen ist, muss jedenfalls eine (weitere) Ladebordwand angefügt sein, weil das Vorhandensein einer fixen Ladebordwand eine grundsätzliche Voraussetzung für die Einstufung als Lkw im Sinne der Kombinierten Nomenklatur ist. Der Umbau der Ladefläche…