…Abs. 1 InvFG 2011). Rz 28: Maßgebend für die Frage, ob ein inländischer oder ausländischer OGAW vorliegt, ist dessen Herkunftsstaat. Der Herkunftsstaat hängt davon ab, von welcher Behörde die Bewilligung erfolgte und die primäre Aufsicht wahrgenommen wird. Ein "inländischer" OGAW liegt daher nur dann vor…
…ImmoInvFG sind die steuerlichen Vorschriften des § 40 ImmoInvFG auch auf ausländische AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsstaat nicht Österreich ist, anzuwenden. Zum Begriff des AIF in Immobilien siehe Rz 87 ff. Rz 115: Für die Beurteilung, ob ein ausländischer AIF in Immobilien…
…Gebilde, die eine Bewilligung gemäß Art. 5 OGAW-RL benötigen (siehe Rz 97); AIF im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsstaat nicht Österreich ist, ausgenommen AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG (siehe Rz 99); jeder andere einem ausländischen Recht unterstehende Organismus, unabhängig von seiner Rechtsform…