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2 Treffer593 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1850–185732. Exkurs: Gebühren im Meldewesen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025
…Die Bundesverwaltungsabgabe iHv € 2,10 fällt unabhängig davon an, ob eine gebührenfreie amtliche Mitteilung vorliegt. Rz 1855: 4. Hauseigentümerauskunft gemäß § 20 Abs. 1 Meldegesetz 1991 Hauseigentümerauskunft: für die erste in die Auskunft aufzunehmende Person € 5,45 Bundesverwaltungsabgabe (vgl. TP 17 lit. c sublit…
GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025
27.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit…