…1966, 1564/65). Eine Anhäufung von Kalamitätsnutzungen über einen langen Zeitraum spricht nicht gegen die Anwendbarkeit des § 37 Abs. 6 EStG 1988. Eine Waldnutzung infolge höherer Gewalt ist beispielsweise in folgenden Fällen gegeben: Waldnutzungen insbesondere infolge von Wind-, Schnee- oder Eisbruch/wurf, Insektenfraß, Hochwasser, Brand…
…wird wie folgt ergänzt. 1. Der bisherige § 3 erhält die Bezeichnung als Abs. 1 und es wird folgender Abs. 2 angefügt: "(2) Liegen auf Grund von Schäden durch höhere Gewalt, die nicht bereits gemäß § 2 Abs. 1 oder 2 oder gemäß § 6 zu berücksichtigen sind…
…hinsichtlich der Bewirtschaftungsbedingungen und der übrigen Umstände unterstellten regelmäßigen Verhältnissen wesentlich abweichenden Verhältnisse, die den nachhaltigen Reinertrag wesentlich mindern, sind durch Anwendung der gemäß Anlage 2 ermittelten Minderungszahl zu berücksichtigen. (2) Liegen auf Grund von Schäden durch höhere Gewalt, die nicht bereits gemäß § 2 Abs…
…April 2021 verpflichtet, Eigentum an einem im Inland gelegenen Grundstück zu erwerben. Eine Verwaltung im Inland liegt insbesondere dann vor, wenn der mit einem Trustee vergleichbare Gewalthaber (Treuhänder) seinen Wohnsitz bzw. Sitz im Inland hat. meldepflichtige ausländische Rechtsträger; das sind Gesellschaften, Stiftungen und vergleichbare juristische…
…pandemiebedingt veranlasste Homeoffice-Tätigkeit handelt. Denn dann fehlt es bereits an dem für die Annahme einer Betriebsstätte erforderlichen Maß an Dauerhaftigkeit der Aktivität oder der Verfügungsmacht des Unternehmens, da die Tätigkeit des Arbeitnehmers aufgrund höherer Gewalt im Homeoffice ausgeübt wird. 6. Anwendung, Inkrafttreten und Außerkrafttreten …
…beträgt aber mindestens 10% des Rücknahmepreises per 31.12.2016 (der höhere der beiden Werte ist als ausschüttungsgleicher Ertrag anzusetzen). | Rücknahmepreis per 31.12.2016 | 76,00 | Rücknahmepreis per 1.1.2016 | 71,00 | ausschüttungsgleicher Ertrag (10% von 76) |…
…letzteren Fall hat das Vertriebs- bzw. Marketingunternehmen einen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, die auch die mit der Weiterentwicklung der Marke verbundenen Funktionen und Risiken widerspiegelt (zB in Form höherer Vertriebsgewinne, einer niedrigeren Lizenzgebühr oder einer Gewinnbeteiligung am gestiegenen Markenwert). Ob einem konzerninternen Vertriebs- bzw…
…0,8% des Rücknahmepreises 31.12.2011 mal angefangene Monate, in denen die Fondsanteile im Jahr 2011 gehalten wurden (9 Monate)**) Der höhere der beiden Beträge ist als agl. Ertrag anzusetzen | 2,52 | | abzüglich Ausschüttung | -1,70 | -850,00 |…
…0,8% des Rücknahmepreises 31.12.2011 mal angefangene Monate, in denen die Fondsanteile im Jahr 2011 gehalten wurden (9 Monate) der höhere der beiden Beträge ist als agl. Ertrag anzusetzen | 2,52 | | abzüglich Ausschüttung | -1,70 | -850,00 |…
…0,8% des Rücknahmepreises 31.12.2011 mal angefangene Monate, in denen die Fondsanteile im Jahr 2011 gehalten wurden (9 Monate)**) Der höhere der beiden Beträge ist als agl. Ertrag anzusetzen | 2,52 | | abzüglich Ausschüttung | -1,70 | -850,00 |…