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GebR 2025 Rz 127–1377. Gebührenerhöhung (§ 9 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

7. Gebührenerhöhung (§ 9 GebG) Rz 127: Die Gebühren nach dem GebG - mit Ausnahme der Wettgebühren nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG - fallen gemäß § 2 Abs. 2 FinStrG nicht unter die Abgaben, für die das Finanzstrafrecht anzuwenden ist (siehe Rz 4). Die Erhöhungen…

BMF-420100/0024-III/6/2016Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Annahme von fremden Währungen und die Abwicklung unbarer und scheckfreier Zahlungen durch die Zollämter (Zollentrichtungsverordnung 2016 – Zollentrichtungskurse)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-420100/0024-III/6/201628.04.2016

…durch Barzahlung in Euro dadurch entrichtet werden, dass die im Anhang bezeichneten fremden Währungen und gesetzlichen Zahlungsmittel zu den angegebenen Gegenwerten (Zollentrichtungskursen) hingegeben werden. (2) Die Entrichtung oder Sicherheitsleistung durch Hingabe anderer als der im Anhang bezeichneten fremden Währungen und gesetzlichen Zahlungsmittel ist unzulässig. § 2…

2026-0.751.362Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.751.36211.09.2026

…BGBl. I Nr. 14/2013, regelt § 205a BAO mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2014 Beschwerdezinsen anstelle von Berufungszinsen. Die Höhe der Beschwerdezinsen liegt 2% über dem Basiszinssatz. [4] Gemäß § 323c Abs. 13 BAO idF BGBl. I Nr. 228/2021, betragen die Stundungszinsen gemäß § 212 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…mit Ablauf des Kalendermonats der Lieferung (§ 7 Abs. 1 Z 1 iVm § 1 Z 1 und Z 4 erster Fall NoVAG 1991, siehe Rz 1050), des Entnahmeeigenverbrauchs (§ 7 Abs. 1 Z 1 iVm § 1 Z 4 zweiter Fall NoVAG 1991, siehe Rz 1050), der Nutzungsänderung (…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…bei der oder dem die Eingabe eingebracht wurde, gemäß § 34 Abs. 1 GebG einen "Amtlichen Befund" (siehe Rz 1700 ff) aufnehmen und diesen an das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten übermitteln. Das Finanzamt Österreich setzt in der Folge die Gebühr und eine zwingende Gebührenerhöhung in Höhe…

2022-0.371.989Preiskundmachung für eine Zigarrensorte (Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 9. Juni 2022)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.371.98902.06.2022

Die Tobaccoland Handels GmbH & Co KG hat gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 den Kleinverkaufspreis für die Zigarrensorte "AVO Improvisation Limited Edition 2022" mit 17,50 € je Stück mit Wirkung ab 15. Juni 2022 bestimmt. Bundesministerium für Finanzen, 2. Juni 2022

KfzBStR 2021 Rz 40–64A.2.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…wurde § 82 Abs. 8 KFG 1967 dahingehend geändert, dass die Frist von einem Monat ab der erstmaligen Einbringung in das Bundesgebiet und Begründung eines dauernden Standortes beginnt und dass eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet diese Frist nicht unterbricht. Gemäß § 135 Abs. 27 KFG 1967…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ist, hat der Bürgermeister die 6,50 Euro an die Partei zurückzuerstatten. 31.1.6. Entrichtungs- und Befreiungsvermerke Rz 1795: Die Behörde hat die Höhe der entrichteten Bundesverwaltungsabgaben im bezughabenden Verwaltungsakt in nachprüfbarer Weise festzuhalten. Rz 1796: Um die Entrichtung der Bundesverwaltungsabgaben nachvollziehbar zu machen…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Behördenbegriff der BVwAbgV ist somit ein funktioneller und kein organisatorischer. Rz 1783: Keine Bundesverwaltungsabgaben sind im Verwaltungsstrafverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zu entrichten. Darüber hinaus findet die BVwAbgV auch in solchen Verfahren keine Anwendung, denen andere Verfahrensgesetze als das AVG zugrunde liegen (zB Abgabenverfahren nach der…

GebR 2025 Rz 439–44510.5.10. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Höhe der Gebühr Rz 439: Die Eingabengebühr beträgt im Allgemeinen 14,30 Euro. § 14 TP 6 Abs. 2 und 3 GebG sehen in taxativ aufgezählten Fällen erhöhte Eingabegebühren vor. Die Eingabengebühr ist von der Anzahl der verwendeten Bogen unabhängig. Zur Gebührenermäßigung bei Anträgen auf elektronischem…

2026-0.807.573Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Zollentrichtungsverordnung 2016 (Zollentrichtungskurse) mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 geändert wird
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.807.57328.09.2026

…Der Anhang wird durch den Anhang dieser Verordnung ersetzt. 2. Der Anhang der Verordnung in der Fassung dieser Verordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Bundesministerium für Finanzen, 28. September 2026 Anhang Verzeichnis der für die Barzahlung bei den Zollstellen zugelassenen fremden Währungen und…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde (§ 241 Abs. 3 BAO). Rz 697: Wurde die Gebühr zu Unrecht nicht entrichtet, ist sie mit Bescheid gemäß § 202 BAO gegenüber dem abgabenrechtlichen Haftungspflichtigen (Rechtsträger der Zulassungsstelle) geltend zu machen. 10.14.4. Haftung für…

GebR 2025 Rz 1588–160027.10.3. Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…das angesehen werden, was für die Übertragung der Rechtsgesamtheit aufgewendet wird (VwGH 5.2.1958, 1044/57). Rz 1597: Wird eine Forderung in eine Gesellschaft gegen Gewährung von Anteilen eingelegt, ergibt sich die Höhe des Entgelts aus dem Wert der ausgegebenen Anteile. Werden keine zusätzlichen…

KfzBStR 2021 Rz 1209–1218B.12.4. Durchführung der Vergütung der Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Die Höhe der späteren Vergütungsansprüche berechnet sich vom gemeinen Wert (ohne Umsatzsteuer-Diese Nutzungsänderung stellt keinen normverbrauchsabgabepflichtigen Vorgang dar, weshalb die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 und Normverbrauchsabgabekomponente) im Zeitpunkt der Erfüllung derdamit für einen neuerlichen Vergütungsanspruch nach…

KfzBStR 2021 Rz 750–762B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…diese Gesamtschuldner im Sinne des § 6 Abs. 1 BAO. Die Inanspruchnahme der Gesamtschuldner liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (vgl. § 20 BAO). Rz 756: Im Falle des grenzüberschreitenden Leasings ist für das Kraftfahrzeug Normverbrauchsabgabe zu entrichten (dauernder Standort in Österreich). Das Kraftfahrzeug kann in diesen Fällen…

2023-0.174.287Preiskundmachung für 232 Tabakerzeugnisse (Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 25. März 2023)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.174.28717.03.2023

  Die Tobaccoland Handels GmbH & Co KG hat gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 die Kleinverkaufspreise für die nachstehenden Tabakerzeugnisse bestimmt: 1. Mit Wirkung ab 1. April 2023: | Zigaretten | Sorte | Preis je Stück € | Davidoff Classic | 0,3150 | Davidoff Gold…

GebR 2025 Rz 752–75510.18. Grenzüberschreitende Abfallverbringung (§ 14 TP 19 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Verfahren der grenzüberschreitenden Abfallverbringung nach dem AWG 2002 festgelegt. Rz 751: Die Tarifpost 19 ist auf Ansuchen anzuwenden, die nach dem 31. Juli 2022 gestellt werden, sowie auf Erledigungen anzuwenden, deren Ansuchen nach dem 31. Juli 2022 gestellt werden. 10.18.2. Höhe der Gebühr…

2025-1.032.353Preiskundmachung für zwei Zigarettensorten (elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) am 5. Jänner 2026)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.032.35319.12.2025

Die Schüller & Sohn GmbH hat gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 die Kleinverkaufspreise für die Zigarettensorten "Herbz GE 45 Pre-Rolls" und "Herbz OG Kush Pre-Rolls" jeweils mit 4,9500 € je Stück mit Wirkung ab 12. Jänner 2026 bestimmt. Bundesministerium für Finanzen, 19. Dezember…

2020-0.517.336Preiskundmachung für eine Zigarrensorte (Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 8. September 2020)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.517.33626.08.2020

  Die Tobaccoland Handels GmbH & Co KG hat gemäß § 9 des Tabakmonopolgesetzes 1996 den Kleinverkaufspreis für die Zigarrensorte "Davidoff Robusto Intenso Limited Edition 2020" mit 29,00 € je Stück mit Wirkung ab 14. September 2020 bestimmt.   Bundesministerium für Finanzen, 26. August 2020