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4 Treffer317 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 113–1213.2. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…gemäß § 9 Abs. 8 Teilstrich 6 KStG 1988); siehe dazu KStR 2013 Rz 1589. Für die Entgegennahme einer Änderungsanzeige durch den Gruppenträger oder das betroffene Gruppenmitglied - einschließlich des nachträglichen Eintritts einer Körperschaft in die Unternehmensgruppe (§ 9 Abs. 9 Teilstrich 1 und 3 KStG 1988), ist…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…wenn entweder der Gruppenträger oder zumindest ein Gruppenmitglied bei Einzelbetrachtung in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen würde (zB wegen des Überschreitens der Umsatz- oder Umsatzerlösschwelle) oder seinen Sitz nicht in Österreich hat. Erfüllen dagegen weder der Gruppenträger noch ein einziges Gruppenmitglied eine dieser…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…Gruppenträgers und aller einzubeziehenden inländischen Körperschaften zu unterfertigen. Dabei ist der amtliche Vordruck zu verwenden. Die Übermittlung des amtlichen Vordruckes kann elektronisch im Verfahren FinanzOnline unter der Verwendung der dafür vorgesehenen Funktion erfolgen, wenn dieser mit den qualifizierten elektronischen Signaturen der gesetzlichen Vertreter des Gruppenträgers…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…die Feststellung betrieblicher Einkünfte enthalten, sind auf die zu den Abgabeterminen insgesamt zu erfüllenden prozentuellen Anteile gemäß § 4 Abs. 2 QuRV anzurechnen. Körperschaftsteuererklärungen von Gruppenträgern und Gruppenmitgliedern, die eine Feststellung des Ergebnisses der jeweiligen Gruppenkörperschaft zum Gegenstand haben (§ 24a Abs. 1 Z 1 KStG 1988…