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3 Treffer355 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 113–1213.2. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Antragsteller zum Zeitpunkt der Austrittserklärung für die Erhebung der Körperschaftsteuer zuständige Finanzamt zuständig. Das Finanzamt, das für die Erhebung der Körperschaftsteuer derjenigen Körperschaft zuständig ist, die in einem Gruppenantrag als Gruppenmitglied angeführt ist, ist für die Entgegennahme der Anzeige, dass ein Gruppenantrag gestellt worden ist…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…entweder der Gruppenträger oder zumindest ein Gruppenmitglied bei Einzelbetrachtung in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen würde (zB wegen des Überschreitens der Umsatz- oder Umsatzerlösschwelle) oder seinen Sitz nicht in Österreich hat. Erfüllen dagegen weder der Gruppenträger noch ein einziges Gruppenmitglied eine dieser Voraussetzungen…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…die Feststellung betrieblicher Einkünfte enthalten, sind auf die zu den Abgabeterminen insgesamt zu erfüllenden prozentuellen Anteile gemäß § 4 Abs. 2 QuRV anzurechnen. Körperschaftsteuererklärungen von Gruppenträgern und Gruppenmitgliedern, die eine Feststellung des Ergebnisses der jeweiligen Gruppenkörperschaft zum Gegenstand haben (§ 24a Abs. 1 Z 1 KStG 1988…