27.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1287: Die Bemessungsgrundlage ist abhängig von den vertraglich vereinbarten Leistungen und der vereinbarten Dauer. Rz 1288: Die Gebühr beträgt im Allgemeinen 1%, bei Jagdpachtverträgen 2% von der Bemessungsgrundlage. 27.3.2.1. Wert der vertraglich vereinbarten Leistungen Rz…
27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…
11.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG) Rz 1040: Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, die unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz oder das Versicherungssteuergesetz 1953 fallen; dies gilt auch für Rechtsgeschäfte, sofern und insoweit diese…
27.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung Rz 1296: Die Höhe der (Teil-)Leistungen muss für ihre Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage nicht ziffernmäßig festgelegt sein, hiefür reicht bereits die grundsätzliche Vereinbarung deren Bezahlung (VwGH 12.7.1962, 0175/62). Rz 1297: Ist die Höhe…
12.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts Rz 1065: Für die Gebührenpflicht einer Auslandsbeurkundung ist neben der Inländereigenschaft der Parteien (siehe Rz 1060 ff) zusätzlich auch erforderlich, dass das Rechtsgeschäft eine im Inland befindliche Sache betrifft (vgl. § 16 Abs. 2 Z 1 lit. a GebG) oder…
27.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit…
27.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer Rz 1345: Eine Verlängerung eines Vertrages, der zunächst auf bestimmte Dauer abgeschlossen wurde, auf unbestimmte Zeit liegt vor, wenn der Vertrag nach Ablauf der bestimmten Vertragsdauer ausdrücklich auf unbestimmte Zeit oder auf eine unbestimmte…
27.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1349: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…
27.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen Rz 1306: Baukosten- und Finanzierungsbeiträge sind in die Bemessungsgrundlage der Gebühr einzubeziehen; dies jedoch nur anteilsmäßig, wenn sie als wiederkehrende Leistungen anzusehen sind (siehe Rz 1292). Rz 1307: Auch der Wert der vom Bestandnehmer…
27. Tarif der gebührenpflichtigen Rechtsgeschäfte (§ 33 GebG) 27.1. Annahmeverträge (§ 33 TP 1 GebG) 27.1.1 Gegenstand der Gebühr Rz 1250: Die Annahme an Kindes statt kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind und durch gerichtliche Bewilligung auf Antrag eines Vertragsteiles…
11. Gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte (§ 15 GebG) 11.1. Allgemeines Rz 1000: Nach dem Gebührengesetz 1957 sind nur diejenigen Rechtsgeschäfte gebührenpflichtig, die in den Tarifposten des § 33 GebG (siehe Rz 1250 ff) aufgezählt sind und über die eine Urkunde errichtet wird (siehe Rz 1025 ff). Speziell geregelte…
27.5.2. Abgrenzung zum Bestandvertrag Rz 1458: Die Bezeichnung als "Nutzungsvertrag" gibt keinen Aufschluss darüber, ob ein Bestandvertrag gemäß § 33 TP 5 GebG oder eine Dienstbarkeit gemäß § 33 TP 9 GebG vorliegt. Rz 1459: Folgende Begrifflichkeiten können für die Einräumung einer Dienstbarkeit sprechen: "Erlaubnis…
27.8. Hypothekarverschreibungen (§ 33 TP 18 GebG) 27.8.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1520: Die Hypothekarverschreibung ist der vertragsmäßige Pfandrechtstitel, wodurch zur Sicherstellung einer eigenen oder fremden Verbindlichkeit eine Hypothek bestellt wird. Rz 1521: Eine Hypothek (Grundpfand) liegt nur dann vor, wenn eine unbewegliche…
27.7.3. Leibrentenverträge 27.7.3.1. Abgrenzungen Rz 1494: Das Gebührengesetz 1957 enthält keine eigene Definition für den Leibrentenvertrag. Für die Auslegung sind §§ 1284 ff ABGB heranzuziehen (VwGH 7.10.1985, 84/15/0040; VwGH 17.3.1986, 84/15/0124). Danach liegt…
27.7. Glücksverträge (§ 33 TP 17 GebG) 27.7.1. Allgemeines und Gegenstand der Gebühr Rz 1490: Die Definition des Glücksvertrages gemäß § 33 TP 17 GebG stimmt mit der des § 1267 ABGB grundsätzlich überein, wonach Verträge der Gebühr unterliegen, mit denen die Hoffnung eines noch…