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GebR 2025 Rz 1440–145727.5. Dienstbarkeit (§ 33 TP 9 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…zu unterscheiden ist die nicht der Gebühr unterliegende Reallast. Darunter versteht man die Verpflichtung des jeweiligen Grundeigentümers zu einer positiven Leistung zu Gunsten des Berechtigten (zB ein Ausgedinge bei bäuerlichen Übergaben). Rz 1442: Man unterscheidet zwischen Grunddienstbarkeiten (zB Wegerecht, Leitungsrecht) und persönlichen Dienstbarkeiten (zB Fruchtgenussrecht…

GebR 2025 Rz 1458–146727.5.2. Abgrenzung zum Bestandvertrag
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Nutzung" "Nutzung durch Befahren mit höheren Tonnagen als jenen die für diese Fläche üblich sind" "zum Zweck der Baustellentätigkeit" "Vereinbarung eines Nutzungsentgelts" "Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach Beendigung" Rz 1460: Folgende Vertragsausgestaltungen können für die Einräumung einer Dienstbarkeit sprechen: Verpflichtung des Grundeigentümers zur Duldung bzw…

GebR 2025 Rz 1280–128627.3. Bestandverträge (§ 33 TP 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Grundeigentümer zur Duldung von Handlungen des Vertragspartners verpflichtet (vgl. VwGH 24.6.2010, 2010/16/0053; VwGH 13.12.2012, 2010/16/0023; VwGH 27.3.2018, Ra 2018/16/0018) und sich das Entgelt nach der Dauer bemisst; verpflichtet sich dagegen der Grundeigentümer…

GebR 2025 Rz 1520–153027.8. Hypothekarverschreibungen (§ 33 TP 18 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…dass auf seiner Liegenschaft ein Pfand einverleibt werden könne. Die Reallast ist die Verpflichtung des jeweiligen Grundeigentümers zu einer positiven Leistung zu Gunsten des Berechtigten. Die Einverleibungsbewilligung und die Reallast unterliegen keiner Gebühr nach dem Gebührengesetz 1957. Rz 1527: Die Bestellung einer Hypothek zur Sicherstellung…