…Die Befreiung umfasst die von ihnen ausgestellten Schriften von den festen Gebühren, ausgenommen sind jene Schriften, die sich auf Rechtsgeschäfte über unbewegliche, im Inland gelegene Sachen oder auf diesen haftende Forderungen beziehen. Darüber hinaus finden sich Befreiungen von Abgaben für bestimmte Gesandte ausländischer Staaten in…
…rechtlichen Wirkungskreises von den Gebühren befreit (eingeschränkte persönliche Befreiung). Rz 33: Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis ist der der Gebietskörperschaft unmittelbar durch ein Gesetz verpflichtend übertragene Aufgabenbereich (VwGH 18.10.1984, 83/15/0106; VwGH 22.6.1987, 86/15/0008). Öffentliches Interesse allein reicht nicht aus…
…Z 2 GebG befreit sind. Nicht von der Gebührenpflicht gemäß § 2 Z 1 bis 3 GebG befreit sind beliehene Unternehmen (zur funktionellen Organschaft siehe Rz 414). 2.3.3.1.2. Personalkörperschaften Rz 39: Die Zugehörigkeit zu einer Personalkörperschaft richtet sich nicht nach territorialen Gesichtspunkten…
…2. Entgeltliche Überlassung einer Energieerzeugungsanlage Rz 139: Die entgeltliche Überlassung einer oder mehrerer bestehender Energieerzeugungsanlagen an eine oder mehrere EEG (unabhängig von ihrer Rechtsform) durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts stellt (bei Überschreiten der 2.900 Euro-Grenze) jeweils einen Betrieb gewerblicher Art dar. Bei…
…16 final, 25.1.2011, Rz 65). Durch diese Unter- und Obergrenze wird aber nicht eine Bandbreite im Sinn von Z 3.55 OECD-VPL aufgezeigt, innerhalb der jeder Prozentsatz gleichermaßen zu einem zuverlässigen Fremdpreis führt (Rz 76). Ob Fremdüblichkeit nach einem Aufschlagsatz verlangt, der…
…Vorteil zu erreichen wünscht. Rz 418: Liegt teilweise öffentliches und teilweise privates Interesse vor, genügt ein teilweises Privatinteresse zur Erfüllung der Gebührenpflicht. Rz 419: Privatinteresse ist dann nicht gegeben, wenn die Eingabe ausschließlich aus ordnungspolitischen Gründen zu erfolgen hat und im Falle ihrer Unterlassung keine…
…§ 34 ff BAO abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften kann eine für den Eigenverbrauch dimensionierte Photovoltaikanlage als entbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 1 BAO) angesehen werden. Ist von vornherein - über die Nutzungsdauer der Anlage betrachtet - in einem nicht unwesentlichen Ausmaß ein Überschuss und eine Einspeisung geplant, liegt idR ein…
…des Unternehmens, auf den Aufwand (idR Lohnaufwand) oder sein Vermögen abstellen. Rz 356: Es ist auch eine Mischmethode zulässig: Diese Methode geht vorrangig von der direkten Methode aus und wendet das indirekte, auf Aufteilungsschlüsseln basierende Aufteilungssystem auf nicht direkt zuordenbare Restgrößen der Gewinnermittlung an, zB…
…wirtschaftlichen Eigentümer gesondert zu prüfen. Die erfolgreiche Feststellung eines oder mehrerer wirtschaftlicher Eigentümer nach der ersten oder zweiten Fallgruppe befreit daher nicht von der Verpflichtung zur Feststellung allfälliger weiterer wirtschaftlicher Eigentümer nach den verbleibenden Fallgruppen. Es sind daher alle natürlichen Personen, die die Voraussetzungen einer…