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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

1 Anwendungsbereich 1.1 Allgemeines Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017, wurde das von der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Register für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen in einem zentralen Register umgesetzt…

PV-Erlass Rz 110–1123.1.2.4. Übersicht
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…statisch oder dynamisch, der erzeugte Strom wird den Teilnehmer:innen durch den Netzbetreiber rechnerisch auf Basis der Viertelstunden-Werte zugewiesen (Smart-Meter mit Opt-in erforderlich). Abbildung 3: Übersicht Modelle Quelle: Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften (https://energiegemeinschaften.gv.at/formen-von-energiegemeinschaften/) [Grafik]   Abbildung…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…dass es sich bei dem Kontoinhaber nicht um eine meldepflichtige Person handelt (§ 38 Abs. 2 GMSG). Beispiel: Es liegt ein bestehendes Konto eines Rechtsträgers mit einem Gesamtkontowert von 300.000 US-Dollar zum 30. September 2016 vor. Der Rechtsträger ist in einem teilnehmenden Staat ansässig…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…Standes ergibt sich durch die Aufnahme einer (weiteren) als verdecktes Grund- oder Stammkapital zu qualifizierenden Verbindlichkeit. Eine Verminderung des Standes ergibt sich mit jeder Darlehenstilgung. Im Falle eines vollständigen oder anteiligen Verzichtes des Anteilsinhabers ist der Evidenzstand (unabhängig vom zivilrechtlichen Wert des Forderungsverzichtes) in entsprechender…

VPR 2021 Rz 297–3092.2.2.3. Risikozuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Risikoaktiva) des Gesamtunternehmens entspricht. Beträgt daher der Betriebsstättenanteil an den Risikoaktiva 10%, dann ist die Betriebsstätte mit 10% des Eigenkapitals des Gesamtunternehmens zu dotieren. Rz 303: Für die Wertermittlung des Aktivvermögens sind keine verbindlichen Anordnungen getroffen. Nach dem AOA ist es möglich, für die Ermittlung…