RIS AI
4 Treffer357 msnur geltende Fassungen
2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025

VPR 2021 Rz 140–1481.3.4.2. Verrechnung dem Grunde nach
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…verbundenen Funktionen und Risiken widerspiegelt (zB in Form höherer Vertriebsgewinne, einer niedrigeren Lizenzgebühr oder einer Gewinnbeteiligung am gestiegenen Markenwert). Ob einem konzerninternen Vertriebs- bzw. Marketingunternehmen eine zusätzliche Vergütung für die (Weiter-)Entwicklung immaterieller Marketingwerte zusteht, ist stets in Gesamtbetrachtung der Umstände zu würdigen und davon…

GMSR Rz 61–6410. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…GMSG (siehe auch Sec. VIII Rz 62 CRS-Kommentar). Der Begriff des Finanzkontos umfasst: ein Einlagenkonto; ein Verwahrkonto; im Fall eines Investmentunternehmens iSd § 59 GMSG (Rz 57) Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen am Finanzinstitut (zB im Rahmen eines Organismus für gemeinsame Anlagen, Anlagefonds, Indexfonds, privaten Beteiligungsfonds, Hedgefonds…

VPR 2021 Rz 44–491.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Funktionsanalyse zu ermittelnden Beitragsgrad der beiden Gesellschaften zur Gewinnerzielung bestimmt (Beitragsanalyse). Rz 45: Indikatoren dafür, wann diese Methode als die am besten geeignete Methode für die Bestimmung eines Verrechnungspreises anzusehen ist, sind (Z 2.126rev2.151 OECD-VPL): (i)beide Transaktionspartner leisten einzigartige und wertvolle…