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6 Treffer801 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen Rz 138: Die Erhebung dieser Abgabe (dh. die Berechnung und Auszahlung der Beihilfen und Ausgleichszahlungen gemäß §§ 1 bis 3 GSBG sowie die Entgegennahme der Beträge gemäß § 9 GSBG und der Kostenerstattungen im Sinne des § 4 Abs. 4 der V…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Finanzamtes Österreich (§ 60 BAO) 2.1.1. Allgemeine Zuständigkeit Rz 36: Die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich ist in § 60 Abs. 1 BAO abstrakt und sehr allgemein konzipiert. Der Wirkungsbereich des Finanzamtes Österreich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet (§ 56 Abs. 1 BAO). Zuständigkeitsbegründendes Merkmal ist…

GebR 2025 Rz 656–65810.13.8. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Armutszeugnisse, auch als Beilagen gebührenpflichtiger Eingaben und Protokolle | Z 2 | Zeugnisse, die im öffentlichen Fürsorgewesen beizubringen sind | Z 3 | Impfzeugnisse | Z 4 | Zeugnisse in Unterrichtsangelegenheiten von öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen, von Schulen iSd Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…| Gesuche um die Verleihung eines Stipendiums sowie Eingaben in Unterrichtsangelegenheiten (einschließlich Begründung und Beendigung des Schulverhältnisses) und in Prüfungsangelegenheiten öffentlicher oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteter Schulen, der Schulen iSd Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, des Bundesgesetzes über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…BAO). Damit braucht das Finanzamt für Großbetriebe keine mit der Entgegennahme von Bargeld verbundenen Aufgaben wahrzunehmen. Rz 21: Seit dem 1Randzahl 21: derzeit frei. Jänner 2021 ist für alle Angelegenheiten betreffend das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 61 Abs. 4 Z…

KfzBStR 2021 Rz 109–122A.3.2. Rettungsdienst oder Krankenwagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 2 Abs. 1 Z 2 KfzStG 1992 wird die selbe Begriffsbestimmung und damit auch ausschließlich eine solche Beförderung verstanden. Rz 111: Die Beförderung von Menschen mit Behinderungen ist grundsätzlich nicht von diesen Befreiungsbestimmungen umfasst, da dies keine durch eine Krankheit bedingte besondere Beförderung darstellt. Beispiel…