…Legalisatoren sind, besteht keine Gebührenpflicht, wenn eine andere als eine Urkundsperson das Protokoll verfasst hat. Werden Gesellschafterbeschlüsse nicht in einer Versammlung gefasst, besteht ebenfalls keine Gebührenpflicht. Deshalb sind Umlaufbeschlüsse, das sind außerhalb einer Versammlung im Wege der schriftlichen Beschlussfassung zustande gekommene Gesellschafterbeschlüsse, nicht gebührenpflichtig. Dies…
3. Energiegemeinschaften 3.1. Allgemeines Rz 100: Eine Energiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion, Speicherung und Verwertung von Energie. 3.1.1. Rechtsgrundlagen Rz 101: Bereits seit dem Jahr 2017 besteht die Möglichkeit der gemeinsamen Erzeugung und Nutzung von Strom…