RIS AI
5 Treffer536 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1601–161127.10.5. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gesellschafters einer Personengesellschaft verbundenen Rechte und Pflichten sind von der Zessionsgebühr befreit. Zu den Personengesellschaften im Sinne dieser Bestimmung zählen neben Offenen Gesellschaften und Kommanditgesellschaften auch die Gesellschaften bürgerlichen Rechtes (wie zB Arbeitsgemeinschaften, Kanzleigemeinschaften, Betriebsgemeinschaften oder Jagdgesellschaften) sowie die (atypischen und typischen) stillen Gesellschaften. Die…

VPR 2021 Rz 382–3932.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…er echter stiller Gesellschafter sein und erzielt - sofern er keine § 7 Abs. 3-Körperschaft ist - Einkünfte aus Kapitalvermögen; sein Gewinnanteil ist bei der Personengesellschaft Betriebsausgabe. Er könnte auch bloßer Darlehensgeber oder weisungsgebundener Dienstnehmer sein. Dies ist anhand der tatsächlichen Verhältnisse und der Rechts- und Vertragsgestaltung…

GebR 2025 Rz 1540–155027.9. Vergleiche (außergerichtliche) (§ 33 TP 20 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…16/0332); Abfindungsverträge zwischen einer Gesellschaft und ausgeschiedenem Gesellschafter, wenn zugleich zweifelhafte Ansprüche umfassend bereinigt werden (VwGH 9.11.2000, 2000/16/0348); Scheidungsfolgenvereinbarungen bzw. Trennungsfolgenvereinbarungen, die Ausgleichsansprüche und Nutzungsrechte an einer Ehewohnung regeln. Rz 1543: Auch Vereinbarungen über streitige oder zweifelhafte Rechte, die im…

GebR 2025 Rz 189–1989.2. Gesamtschuldverhältnis bei mehreren Gebührenschuldnern
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Versammlung der Gesellschafter einer GmbH ist sowohl im Interesse der Gesellschafter als auch der Gesellschaft gelegen. Ebenso ist das Protokoll über die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft jedenfalls auch im Interesse der Aktionäre gelegen, da diese ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft in der Hauptversammlung…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…ausländischer Gesellschaften, da diese ein rechtlich unselbständiger Teil eines Rechtsträgers mit Sitz im Ausland sind Wohnungseigentümergemeinschaften Agrargemeinschaften Gesellschaften nach bürgerlichem Recht Einzelunternehmer, auch wenn diese im Firmenbuch protokolliert sind Kirchen, Rechtsformen nach kirchlichem Recht (zB kanonische Stiftungen und anerkannte Religionsgemeinschaften) Politische Parteien Bei allen Rechtsträgern…