…Betriebsstättenbegriff 2.1.1. Örtliche Betriebsstätten Rz 250: Betriebsstätten im Sinn von Art. 5 Abs. 1 OECD-MA sind alle festen Geschäftseinrichtungen, durch die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Soweit die abkommensrechtliche Definition des Betriebsstättenbegriffs dies zulässt, ist auf der Grundlage…
2.1.4. Befreiung für vorbereitende oder Hilfstätigkeiten Rz 278a: Gemäß Art. 5 Abs. 4 OECD-MA gelten Geschäftseinrichtungen, die für Tätigkeiten genutzt werden, die für das Unternehmen Tätigkeiten vorbereitender Art oder Hilfstätigkeiten sind, nicht als abkommensrechtliche Betriebsstätten. Eine Tätigkeit kann nur dann als bloße…
…Voraussetzung nicht erfüllen, begründen sie auch dann keine Betriebsstätte, wenn zu ihnen eine feste Geschäftseinrichtung gehört (zB ein Baucontainer). Rz 265: Der Ausdruck "Bauausführung" ist weit zu verstehen und umfasst die Errichtung von Bauwerken jeder Art, von Anlagen oder Teilen einer Anlage, den Bau von…
…Artikel 15 Absatz 6 des Abkommens als auch nach Artikel 14 des Abkommens Deutschland das Besteuerungsrecht für diese Zahlungen zu. Liegt hingegen eine feste Geschäftseinrichtung vor, besteuert Österreich die Sonderklassegebühren nach Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und Deutschland besteuert…
…Artikel 15 Absatz 6 des Abkommens als auch nach Artikel 14 des Abkommens Deutschland das Besteuerungsrecht für diese Zahlungen zu. Liegt hingegen eine feste Geschäftseinrichtung vor, besteuert Österreich die Sonderklassegebühren nach Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens als Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Deutschland besteuert…