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4 Treffer665 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1551: Bemessungsgrundlage ist der Gesamtwert der im Vergleich ausbedungenen, positiv zu erbringenden Leistungen, zB auch Neben- oder Ersatzleistungen, Abfindungsbeträge, Unterhaltsverpflichtung für Kinder (VwGH 19.6.1989, 88/15/0167). Nicht dazu gehören Leistungen, worauf verzichtet wurde. Rz 1552…

GebR 2025 Rz 1163–117021. Bewertungsvorschriften (§ 26 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 1168: Der Gesamtwert von Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit beschränkt sind, ist gemäß § 26 GebG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BewG 1955 die Summe der einzelnen Jahreswerte ohne Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen. Der Gesamtwert darf das Achtzehnfache des…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Aktiengattungen, die während des vorangegangen Kalenderjahres auf einer oder mehreren anerkannten Wertpapierbörsen gelistet waren und zusammen insgesamt mehr als 50% der vereinigten Stimmrechte aller zur Stimmabgabe berechtigten Aktiengattungen der Kapitalgesellschaft und des Gesamtwertes der Aktien dieser Kapitalgesellschaft darstellen (FAQ 4 June 2016 zu Sec. VIII…

GMSR Rz 83–8512.3. Rechtsträger (§ 98 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…an mehr als 50% der Stimmrechte und mehr als 50% des Wertes des Rechtsträgers halten. Beispiel: Die Gesellschaft A besitzt 51% der Stimmrechte und 51% des Gesamtwertes des Rechtsträgers B, während Rechtsträger B wiederum 51% der Stimmrechte und 51% des Gesamtwertes des Rechtsträgers C besitzt…