27.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1551: Bemessungsgrundlage ist der Gesamtwert der im Vergleich ausbedungenen, positiv zu erbringenden Leistungen, zB auch Neben- oder Ersatzleistungen, Abfindungsbeträge, Unterhaltsverpflichtung für Kinder (VwGH 19.6.1989, 88/15/0167). Nicht dazu gehören Leistungen, worauf verzichtet wurde. Rz 1552…
…Rz 1168: Der Gesamtwert von Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit beschränkt sind, ist gemäß § 26 GebG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BewG 1955 die Summe der einzelnen Jahreswerte ohne Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen. Der Gesamtwert darf das Achtzehnfache des…
…Aktiengattungen, die während des vorangegangen Kalenderjahres auf einer oder mehreren anerkannten Wertpapierbörsen gelistet waren und zusammen insgesamt mehr als 50% der vereinigten Stimmrechte aller zur Stimmabgabe berechtigten Aktiengattungen der Kapitalgesellschaft und des Gesamtwertes der Aktien dieser Kapitalgesellschaft darstellen (FAQ 4 June 2016 zu Sec. VIII…
…an mehr als 50% der Stimmrechte und mehr als 50% des Wertes des Rechtsträgers halten. Beispiel: Die Gesellschaft A besitzt 51% der Stimmrechte und 51% des Gesamtwertes des Rechtsträgers B, während Rechtsträger B wiederum 51% der Stimmrechte und 51% des Gesamtwertes des Rechtsträgers C besitzt…