2.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode Rz 348: Das Wesen der indirekten Gewinnaufteilungsmethode besteht darin, dass der Gesamtgewinn des Unternehmens nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel auf das Stammhaus und seine ausländischen Betriebsstätten aufgeteilt wird (UFS 10.1.2012, RV/1638-W/08). Diese Gewinnaufteilung beruht auf…
…Der geschäftsvorfallbezogene und aufzuteilende Gesamtgewinn beträgt 85. | | A | B | A + B | Umsatz | 100 | 300 | 400 | Herstellungskosten | - 60 | - 170 | - 230 | Rohgewinn | 40 | 130 | 170 | Verwaltungs- und Vertriebskosten | - 5…
…16) einer (inländischen) Vertriebsgesellschaft wird - nach Ablauf einer Anlaufphase - einen angemessenen Gesamtgewinn erwarten (BFH 17.2.1993, I R 3/92, BStBl II 1993, 457). Beispiel: Wendet ein Vertriebsunternehmen die Preisvergleichsmethode in einer Art an, die nach einer Anlaufphase nicht zu einem angemessenen Gesamtgewinn führt…
…Kostenaufschlagsmethode sein (EAS 3185). Dabei werden die durch die Auftragsdurchführung entstandenen Gesamtkosten verursachungsgerecht aufgeteilt, wodurch der Betriebsstättenanteil ermittelt und auf den aus dem Auftrag erzielten Gesamtgewinn umgelegt werden kann. Dieses Verfahren ist letztlich eine geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode mit einem Aufteilungsschlüssel auf Kostenbasis. Im Einzelfall (abhängig von…
…eines Generalunternehmers innehat und der ein fremdes unabhängiges Unternehmen im ausländischen Staat mit der nach seinen Instruktionen vorzunehmenden Bauüberwachung beauftragt, wird sich nicht mit einer bloßen Kostenvergütung zufriedengeben und ansonsten den Gesamtgewinn diesem ausländischen Beauftragten überlassen (EAS 751 betr. DBA-Russland). 2.2.4.5…
…Rahmen der Entschädigungsleistung zu berücksichtigen, weil die Y-GmbH lediglich einen Routinegewinn erzielt, mit dem nach Abzug der Restrukturierungskosten kein angemessener betrieblicher Gesamtgewinn erzielt werden kann. Für einen Ersatz der gesamten Restrukturierungsaufwendungen durch die Z-AG spricht auch der Umstand, dass die Schließung des Werkes…
…von 100.000 € ergibt. Der für das Gesamtunternehmen nach § 5 EStG 1988 vorgenommene Betriebsvermögensvergleich führt zu einem Gesamtgewinn von 500.000 €, wobei dieser das griechische Betriebsstättenergebnis mit 280.000 € (100.000 € + AfA Differenz 180.000 €) einschließt. Auf Grund des Art…
3.2.3.4.3. Umrechnung und Rundung von Beträgen (Anlage 1 zum VPDG) Rz 458: Die Anlage 1 des länderbezogenen Berichts ist in einer einheitlichen Währung zu erstellen, die unter "Verwendete Währung" anzugeben ist. Wenn gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlüsse als Grundlage für die Berichterstattung dienen…