…unabhängig von der vertraglichen Gestaltung als Konzerndarlehen oder Einlagen - gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Geschäftsvorfällen (Hinweis auf Kapitel I OECD-VPL), wobei bei der Abgrenzung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall zB die Vereinbarung eines fixen Rückzahlungsdatums, die Verpflichtung Zinsen zu zahlen…
…vor allem auf den von den Parteien bei Vertragsabschluss verfolgten, objektiv erkennbaren Willen an, wobei das Gesamtbild und nicht einzelne Sachverhaltselemente des Vertrages maßgeblich sind. Rz 1005: Werden in einer Urkunde mehrere selbständige Rechtsgeschäfte beurkundet, so unterliegen alle darin enthaltenen Rechtsgeschäfte, die einen Tatbestand des …
…jener Ort, an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet, wo also nach dem Gesamtbild der Verhältnisse in organisatorischer Hinsicht die für die Führung des Unternehmens notwendigen und wichtigen Maßnahmen getroffen werden. Näheres siehe KStR 2013 Rz 4 ff. 12.2.1.3. Betriebsstätte…
…des Ortes des Endverbrauchs eines Kraftfahrzeuges (und damit des innergemeinschaftlichen Erwerbs) hat nach umfassender Abwägung aller objektiven tatsächlichen Umstände zu erfolgen. Hierfür ist das Gesamtbild der Verhältnisse entscheidend. Kriterien beziehungsweise Indizien können sein: Der Ort der gewöhnlichen Verwendung des Kraftfahrzeuges, das Land der Registrierung (Zulassung…
…Anhaltspunkte für den Cash-Pool einkurzfristigen Liquiditätsbedarf geben. Auf Basis einer sachgerechten Abgrenzung des Geschäftsvorfalls handelt es sich um ein längerfristiges Darlehen an denist daher nach dem Gesamtbild der Verhältnisse jener Teil der Cash-Pool-Einlage der A-GmbH, dasder die kurzfristig notwendigen Veranlagungsbeträge übersteigt…
…Dabei wurde keine nähere Empfehlung dazu gegeben, was in diesen Fällen unter dem Begriff der Wesentlichkeit zu verstehen ist. Das Merkmal der Wesentlichkeit lässt sich nur aus dem Gesamtbild der Umstände ermitteln. Als wesentlich können jene Elemente angesehen werden, die für eine Entscheidung bedeutsam sind…
…möglich ist. Organschaft nach § 2 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 liegt vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist. Es ist nicht erforderlich, dass alle drei Eingliederungsmerkmale gleichermaßen ausgeprägt sind. Organschaft kann…