…der Abgabenschuldner zu erbringen (siehe Rz 1014). Die Auflösung ex nunc hat auf das Entstehen der Gebührenschuld und den entstandenen Abgabenanspruch keine Auswirkung. Bei Dauerschuldverhältnissen wirkt die Auflösung des Rechtsgeschäftes im Allgemeinen ex nunc (zB OGH 5.11.1968, 4 Ob 57/68). Von der…
10.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis Rz 416: Der öffentlich-rechtliche Wirkungskreis ist jener Aufgabenbereich, der einer Gebietskörperschaft durch Gesetz verpflichtend auferlegt ist. Es sind darunter jene Angelegenheiten, Tätigkeiten und Aufgaben zu verstehen, denen sich die Gebietskörperschaft auf Grund öffentlich-rechtlicher Norm nicht entziehen kann…
…relevant sind. Dabei sollte im Sinne einer zweckdienlichen Verwertbarkeit des Compliance-Packages darauf geachtet werden, dass keine Passagen geschwärzt werden, welche allgemein KYC-relevante Informationen enthalten und daher für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten durch Verpflichtete gemäß deren jeweiligen Materiengesetzen (wie FM-GwG, RAO, NO, WTBG…
…1 GebG bei einer Behörde. Die Eingabe wird vom Parteienvertreter namens des Bundes bei der Behörde überreicht. Die Behörde stellt dem Bund, vertreten durch den Parteienvertreter, eine das Verfahren abschließende schriftliche Erledigung zu. Da der Bund persönlich gebührenbefreit ist, kann er nicht als Gebührenschuldner gemäß…
…die Übertragung oder Übernahme signifikanter Risiken sowie die Evaluierung der Auswirkung der Konzernreorganisation auf das Gewinnpotential sind festzuhalten (Z 9.33 OECD-VPL). Gemäß § 3 Z 6 und § 8 Z 2 VPDG-DV sind Umstrukturierungen der Geschäftstätigkeit im Master und im Local File zu dokumentieren…
13.2. Formmangel der Urkunde Rz 1095: In welcher Form die Urkunde über das Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld…