…Es sind dies die neun Bundesländer, die Gemeinden und die Gemeindeverbände nach Art. 116a B-VG (zum Bund siehe Rz 24). 2.3.2.2. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis Rz 32: Bundesländer, Gemeinden und Gemeindeverbände nach Art. 116a B-VG sind nur hinsichtlich ihrer Tätigkeit im…
…5.4. Organ einer Gebietskörperschaft Rz 411: Gebietskörperschaften sind der Bund, die neun Bundesländer, die Gemeinden sowie die Gemeindeverbände nach Art. 116a B-VG. Rz 412: Organe sind vor allem Behörden, Ämter und die sie vertretenden Personen (Organwalter). Andere öffentlich-rechtliche Körperschaften sind dann, wenn…
…1. Organe der Gebietskörperschaften Rz 643: Organe der Gebietskörperschaften sind Behörden und Ämter und die sie vertretenden Personen des Bundes, der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbänden gemäß Art. 116a B-VG (siehe Rz 31). Der Begriff "Organe der Gebietskörperschaft" ist funktionell und nicht organisatorisch zu verstehen…
…Anstalten, Stiftungen und Fonds. 2.3.3.1.1. Gebietskörperschaften Rz 38: Gebietskörperschaften sind der Bund, die neun Bundesländer, die Gemeinden und die Gemeindeverbände nach Art. 116a B-VG. Die Gebietskörperschaft Bund ist bereits nach § 2 Z 1 GebG befreit, während die übrigen Gebietskörperschaften im…