RIS AI
961 Treffer326 msnur geltende Fassungen
PV-Erlass Rz 151–1543.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…der AfA) | 990,00 | USt: 198,00 Im Jahr der Anschaffung ergibt sich für den Anlagenbetreiber eine Umsatzsteuerschuld von 656,00 €, die auf die Leistungsempfänger (Energiegemeinschaft und Energieversorgungsunternehmen) übergeht, sofern die Voraussetzungen des § 2 Z 2 iVm § 1 UStBBKV erfüllt sind. Der…

ZustRL Rz 130–1323.5. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ist aufgrund der Generalklausel des § 60 Abs. 1 BAO das Finanzamt Österreich für die Kontrolle jener Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten und Meldeverpflichtungen gemäß § 18a UStG 1994 zuständig. Dies gilt auch für Zahlungsdienstleister, die ihr Unternehmen vom Ausland aus betreiben und im Inland weder eine Betriebsstätte…

ZustRL Rz 133–1373.5.4. Entgegennahme von Erklärungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Antragstellers zuständige Finanzamt zuständig. Ausgenommen davon ist der Fall, dass der Antragsteller aufgrund seiner Rechtsform in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fällt, ihm aber noch keine Steuernummer erteilt worden ist (weil er sich noch im Gründungsstadium befindet)…

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Zuschuss Vorsteuer: 600,00 | Einspeisung 14.000 kWh à 10 Cent | 1.400,00 | USt: 280,00 | Entnahme (Privatanteil 30% der AfA) | 465,00 | USt: 93,00 Im Jahr der Anschaffung ergibt sich eine Umsatzsteuerschuld von 280,00 €…

PV-Erlass Rz 602.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Entnahmeeigenverbrauch im Ausmaß von 25% des mit der Anlage produzierten Stroms zu besteuern. Die Steuerschuld hinsichtlich des in das Netz eingespeisten und verkauften Stroms (5%), geht auf den Leistungsempfänger (Energieversorgungsunternehmen) über, sofern die Voraussetzungen des § 2 Z 2 iVm § 1 UStBBKV erfüllt sind. Der Anlagenbetreiber…

PV-Erlass Rz 592.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Vorsteuer: 600,00 | Einspeisung 10.000 kWh à 10 Cent | 1.000,00 | USt: 200,00 | Entnahme (Privatanteil 20% der AfA) | 310,00 | USt: 62,00 Im Jahr der Anschaffung ergibt sich daher eine Umsatzsteuerschuld von 200,00 €…

VPR 2021 Rz 521–5244.1.4. Umsatzsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

… 16 UStG 1994. Von der Berichtigung kann abgesehen werden, wenn diese auf das Steueraufkommen keine Auswirkung haben und wenn hierdurch keine Störung des Informationssystems über innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Dienstleistungen (MIAS) eintritt. Beispiel: Im Zuge einer Außenprüfung wird festgestellt, dass eine zum vollen Vorsteuerabzug berechtigte Linzer…

PV-Erlass Rz 612.2.2.5. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…der Anlage, der zur Gewinnung von Strom für hoheitliche Zwecke dient, steht der Vorsteuerabzug nicht zu (vgl. EuGH 12.2.2009, C-515/07, Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie). Dieser Anteil ist - wenn er bei Anlagenerrichtung nicht feststeht - zu schätzen. Spätere Änderungen sind im…

PV-Erlass Rz 66–702.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…6 Z 1 der Elektrizitätsabgabe-Eigenstrombefreiungsverordnung - ElAbg-ESBV, BGBl. II Nr. 82/2021 idF BGBl. II Nr. 121/2025 (früher Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Umsetzung des Elektrizitätsabgabegesetzes im Bereich mittels Photovoltaik erzeugter elektrischer Energie - ElAbgG-UmsetzungsV) verwiesen. Rz 68: Weiters kann für elektrische…

PV-Erlass Rz 26–312.1.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Herstellung Betriebsbereitschaft | - 2.000,00 + 3.000,00 | idR echter Zuschuss Vorsteuer: 600,00 | Einspeisung 20.000 kWh à 10 Cent | 2.000,00 | USt: 400,00 Im Jahr der Anschaffung ergibt sich ein Vorsteuerabzug von 6.600,00 €…

KfzBStR 2021 Rz 1730–1746D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Versicherungssteuer entsprechend der für die Versicherungsprämie vereinbarten Zahlungsweise an den Versicherer zu zahlen. Im Versicherungsschein ("Polizze") sind die Bemessungsgrundlage und die Steuer gesondert auszuweisen. Rz 1732: Die Haftung erlischt gemäß § 7 Abs. 4 VersStG 1953, wenn der Versicherer ihm zumutbare Schritte zur Geltendmachung seines Anspruchs…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Lauf und Ende der Fristen gemäß § 108 Abs. 3 BAO wird hingewiesen. Rz 1167: Die Steuerschuld entsteht in diesen Fällen im Zeitpunkt des innergemeinschaftlichen Erwerbs durch Nichtunternehmer (§ 7 Abs. 1 Z 1a für Nichtunternehmer iVm § 1 Z 2 NoVAG 1991, siehe Rz 1050), der Zulassung …

VPR 2021 Rz 310–3172.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…1988 höchstens in Höhe der tatsächlich nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verluste zu berücksichtigen (EStR 2000 Rz 198), wobei die ausländischen Gewinnermittlungsvorschriften auch jene umfassen, die aufgrund völkerrechtlicher Steuerrechtsnormen in die ausländische Rechtsordnung einfließen (EAS 3410). Beispiel: Es sei angenommen, dass im vorhergehenden Beispiel die Gebäude…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Einbringenden zuständige Finanzamt einzureichen, wenn die Einbringung in eine im Ausland ansässige übernehmende Körperschaft erfolgt, für die bis zur Einbringung kein inländisches Finanzamt zuständig ist. 3.4.4. Entgegennahme der Zusammenschlussmeldung Rz 126: Im Rahmen eines Zusammenschlusses…

ZustRL Rz 99–1043.1.5. Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Pflichten des Arbeitgebers im Sinne der §§ 76Verordnung zur Abzugsteuerentlastung bei Arbeitskräftegestellung, 78, 79, 80, 82, 84 und 87 EStG 1988 wahrnimmt (§ 5 Abs. 3 DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005 idF BGBl. II Nr. 579318/20202022). 3.1.5.2. Rückzahlung der Abzugsteuer gemäß…

KfzBStR 2021 Rz 1219–1251B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…sofort als Taxi zu. Für die Geltendmachung des Vergütungsanspruchs ist eine Rechnung mit Ausweis der Normverbrauchsabgabe oder eine Bescheinigung des AutohändlersFahrzeughändlers ausreichend. Beispiel 2: Ein Autoliebhaber kauft einen Sportwagen von einem inländischen Fahrzeughändler, welcher, obwohl er im Inland zugelassen werden könnte, innerhalb von fünf Jahren…

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…sind und die deshalb selbst dann nicht in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen, wenn der persönliche Zuständigkeitsaspekt vorliegt, gehören die in § 61 Abs. 2 Z 2 und 4 bis 15 BAO aufgelisteten Zuständigkeitsbereiche: Gebühren im Sinne des GebG, Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren - § 4 Abs…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Haftenden (im Fall desdem für die Erhebung der § 4 Abs. 2 Erdgasabgabegesetz)Umsatzsteuer des Verwenders des Erdgases zuständigen Finanzamt. zuständige Finanzamt zuständig (§ 6 Abs. 5 Erdgasabgabegesetz). Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. Für die Erstattung der…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…alle Aufgaben, die im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG, BGBl. Nr. 139/1979, einer "Finanzbehörde" übertragen sind (zB § 7 Abs. 5 WGG oder § 11 Abs. 2 WGG). Rz 37: § 60 Abs. 1 BAO ist nicht so zu verstehen, dass in der zuständigkeitsbegründenden Norm das Wort "Abgabenbehörde" bzw. "Finanzamt…

PV-Erlass Rz 36–402.2. Überschusseinspeiser
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Anlage insoweit der Privatsphäre zuzuordnen, als der produzierte Strom eigenen privaten Zwecken dient, bzw. insoweit der Betriebssphäre zuzuordnen, als der produzierte Strom eigenen betrieblichen (zB gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen) Zwecken dient (vgl. Rz 39). Gegebenenfalls hat die Aufteilung im Wege der Schätzung zu erfolgen…