…Taxi- und Gästewagen von der Normverbrauchsabgabe, der motorbezogenen Versicherungssteuer sowie der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Unter Miet-, Taxi- und Gästewagen sind Kraftfahrzeuge im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 2 bis 4 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, BGBl. Nr. 112/1996 (GelverkG), zu verstehen (vgl. VwGH 19.10.1981…
…Abs. 3 VersStG 1953). Rz 1602: Kraftfahrrechtliche Begriffe, die im KfzStG 1992 nicht gesondert definiert werden, sind nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften - insbesondere Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 (KDV 1967), Zulassungsstellenverordnung (ZustV) und Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (GelverkG) - auszulegen. Randzahlen 1603 bis 1619: derzeit frei
C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992) Rz 1404: Steuerbefreit sind Kraftfahrzeuge, die mit Probefahrtkennzeichen oder Überstellungskennzeichen verwendet werden. C.2.2.3.1. Probefahrtkennzeichen Rz 1405: Probefahrten (§ 45 Abs. 1 KFG 1967) mit nicht zum…
Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967) Rz 17: Ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern; zwei Räder mit einer gemeinsamen Nabe oder Zwillingsräder zählen als ein Rad. Diese umfassen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 KFG 1967 folgende Untergruppen, wobei diese kraftfahrzeugsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen…