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GebR 2025 Rz 1083–109413. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG) 13.1. Unwiderlegbare Vermutung bei deutlichem Urkundeninhalt - Gegenbeweis bei undeutlichem Urkundeninhalt 13.1.1. Unwiderlegbare Vermutung bei deutlichem Vertragsinhalt Rz 1083: Das Urkundenprinzip besagt, dass die Gebührenpflicht grundsätzlich an das Vorhandensein einer Schrift gebunden ist, für die Feststellung der…

GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG (siehe Rz 1083 ff) ist der Gegenbeweis zulässig, dass das Rechtsgeschäft zivilrechtlich nicht zustande gekommen ist (nichtige Rechtsgeschäfte). Rz 1008: Den Beweis, dass das Rechtsgeschäft tatsächlich nicht zustande gekommen ist…

GebR 2025 Rz 115018. Pro fisco Klausel (§ 22 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Leistungen zu entrichten ist. Eine derartige Vereinbarung stellt keine Undeutlichkeit des Urkundeninhaltes (§ 17 Abs. 2 GebG, siehe Rz 1083) dar. Ein Gegenbeweis, dass die vereinbarte Leistung nicht oder die tatsächlich erbrachte oder gewählte Leistung geringer sei, ist nicht zulässig (§ 17 Abs. 1 und 5 GebG).

KfzBStR 2021 Rz 40–64A.2.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Kraftfahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen sind. Entsprechend dieser Vermutung ist somit entscheidend, wer das im Ausland zugelassene Kraftfahrzeug im Inland verwendet: Ist dies eine…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Rz 58: Die gesetzliche Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967, dass Kraftfahrzeuge als mit dauerndem Standort im Inland anzusehen sind, kann durch einen Gegenbeweis widerlegt werden. Den Verwender gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 trifft die Beweislast (VwGH 21.09.2006, 2006/15/0025)…

KfzBStR 2021 Rz 36–39A.2. Widerrechtliche Verwendung von Kraftfahrzeugen im Inland
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der Unternehmenssitz (VwGH 20.11.2007, 2006/11/0024). bei Fahrzeugen von Einzelunternehmern je nach Beantragung entweder der Hauptwohnsitz oder der Sitz des Unternehmens. Im Zweifel ist dies der Unternehmenssitz (VwGH 20.11.2007, 2006/11/0024). Der Gegenbeweis kann vom Antragsteller (Zulassungswerber) erbracht werden.

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Falle der Verwendung eines im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeuges eines Einzelunternehmers mit Hauptwohnsitz in Österreich ist der Einzelunternehmer daher Verwender des Kraftfahrzeuges, womit ein dauernder Standort im Inland angenommen wird. Der Einzelunternehmer kann jedoch den Gegenbeweis erbringen (vgl. VwGH 30.1.2020, Ra 2019/16/0215…