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18 Treffer411 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…GebG ist der Wert der Verbindlichkeit. Der Wert der Verbindlichkeit ist idR nach § 26 GebG zu bestimmen. Ist die Verbindlichkeit unbestimmt und kann deren Betrag auch nicht annähernd festgesetzt werden, bildet der Wert der Hypothek (Wert des Pfandgegenstandes, das ist der gemeine Wert der Pfandliegenschaft…

GebR 2025 Rz 1424–143527.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 1432: Auf Grund des § 33 TP 7 Abs. 2 GebG unterliegen nicht der Bürgschaftsgebühr Bürgschaftserklärungen, die im Strafverfahren und überhaupt zur Sicherung allgemeiner Interessen außer dem öffentlichen Dienst oder einem Vertragsverhältnis gegeben werden müssen; Bürgschaftserklärungen von Kreditunternehmungen an Körperschaften des öffentlichen Rechtes sowie an…

GebR 2025 Rz 1585–158727.10.2. Arten von Abtretungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…letztere erlischt unabhängig von der Höhe des vom Schuldner tatsächlich eingehenden Betrages. 27.10.2.5. Sicherungszession Rz 1585: Bei einer Sicherungszession erwirbt der Zessionar die volle Rechtsstellung eines Gläubigers mit der schuldrechtlichen Innenbindung, von seiner überschießenden Rechtsmacht nur zur Sicherung seiner Forderung im vereinbarten…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die von einer Muttergesellschaft zur Sicherung des Kredits einer Tochtergesellschaft in der Regel gegenüber einem Kreditinstitut abgegeben werden. Die Erklärung der Muttergesellschaft gegenüber Dritten, ihre Tochtergesellschaft finanziell so auszustatten, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen kann, unterliegt nicht der Gebühr. Rz 1419: Ob eine Patronatserklärung unter…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Nicht nur das gänzliche Unterbleiben der Ausführung eines Rechtsgeschäftes ist gebührenrechtlich unbeachtlich, sondern auch, wenn es nur teilweise nicht ausgeführt wird. Ebenso vermag eine nachträgliche Änderung des Rechtsgeschäftes an einer bereits entstandenen Gebührenschuld nichts zu ändern. Vgl. aber zur Anfechtung Rz 1015. Rz 1100: Die…

GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…17 Abs. 1 GebG (siehe Rz 1083 ff) ist der Gegenbeweis zulässig, dass das Rechtsgeschäft zivilrechtlich nicht zustande gekommen ist (nichtige Rechtsgeschäfte). Rz 1008: Den Beweis, dass das Rechtsgeschäft tatsächlich nicht zustande gekommen ist, hat die Partei, die den gültigen Abschluss des Rechtsgeschäftes bestreitet, zu…

GebR 2025 Rz 1570–158027.10. Zessionen § 33 TP 21 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…auch Schuldner gegenüber N (Zessionar, Neugläubiger). Zur Begleichung seiner Schuld gegenüber N tritt A seine Forderung gegenüber C an N ab. N wird damit neuer Gläubiger des C. Die Zession ist ein kausales Verfügungsgeschäft. Sie ist nur dann wirksam, wenn sie auf einem gültigen Grundgeschäft…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…jeweils zur Anwendung kommenden (Verwaltungs)Materiengesetz eine Gebührenbefreiung für die angeführten Eingaben vorgesehen ist. Rz 455: Bei einer Eingabe in Papierform entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Einbringung. Wird eine Eingabe im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht, entsteht die Gebührenschuld, wenn die Daten zur Gänze…

GebR 2025 Rz 1046–105712. Entstehen der Gebührenschuld (§ 16 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die von ihm einseitig unterzeichnete Urkunde an einen gemeinsam bestimmten Dritten zur Aufbewahrung. Die Gebührenschuld entsteht mit der Aushändigung. Rz 1054: Auch in Fällen einer Doppelvertretung (zB Identität des Geschäftsführers der anbotstellenden GmbH und der das Anbot empfangenden GmbH) löst ein Anbot allein keine Gebührenschuld…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…erfolgter Zahlung der Gebühr aushändigen. Rz 696: Wurde die Gebühr entrichtet, obwohl keine Abgabenschuld bestand, ist sie auf Antrag von der zur Einhebung der Abgabe zuständigen Abgabenbehörde (Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten) zurückzuzahlen (§ 241 Abs. 2 BAO). Solche Anträge können bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres…

GebR 2025 Rz 169–1768.2.2. Amtliche Ausfertigungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Auszüge) des § 14 GebG sind in § 11 GebG nicht besonders aufgeführt. Infolge des Zeugnischarakters dieser Tarifposten gelten hinsichtlich des Entstehens der Gebührenschuld sinngemäß die Bestimmungen für Zeugnisse. 8.2.6. Unterschriftsbeglaubigungen Rz 176: Die Gebührenschuld bei Unterschriftsbeglaubigungen (siehe Rz 610 ff) entsteht im Zeitpunkt der…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Da die Bezirksverwaltungsbehörde über einen eigenen Amtsexekutor verfügt, nimmt sie die Exekution selbst vor. 3. Der Bürgermeister stellt selbst einen Exekutionsantrag an das zuständige Bezirksgericht. Rz 1789: Vor Einleitung des Vollstreckungsverfahrens muss der Schuldner nicht zuerst zur Zahlung der Geldleistung aufgefordert werden.

GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Bereich des Gebührengesetzes 1957 anwendbar. Rz 14: Die Verjährungsfrist beginnt gemäß § 208 Abs. 1 lit. a BAO mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Gebührenschuld entstanden ist. 1.7. Anwendbare Rechtslage Rz 15: Der Inhalt der Abgabenschuld (Höhe, Bemessungsgrundlage, Befreiungen) ergibt sich nach der…

GebR 2025 Rz 1468–147027.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Ende des Verzichtes ist die Kündigung jederzeit möglich | Bestimmte Dauer iHv so vielen Jahren, als vom einseitigen Kündigungsverzicht umfasst + unbestimmte Dauer (insgesamt maximal 27 Jahre) | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte); Verlängerung um eine weitere bestimmte Zeit, wenn das Vertragsverhältnis nach Ablauf der…

GebR 2025 Rz 1520–153027.8. Hypothekarverschreibungen (§ 33 TP 18 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Reallast ist die Verpflichtung des jeweiligen Grundeigentümers zu einer positiven Leistung zu Gunsten des Berechtigten. Die Einverleibungsbewilligung und die Reallast unterliegen keiner Gebühr nach dem Gebührengesetz 1957. Rz 1527: Die Bestellung einer Hypothek zur Sicherstellung der Erfüllung eines Pflichtteilsanspruches oder zur Sicherstellung von nicht ausbezahlten…

GebR 2025 Rz 1630–163727.11.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Annahme und die Zahlung. der "Bezogene" den vom Aussteller zu diesem Zweck vorgelegten, formgültigen Wechsel annimmt (akzeptiert); Damit einigen sich die Parteien über die Begründung der wechselrechtlichen Verpflichtung. Wird auf einem trassiert eigenen Wechsel das Akzept gesetzt, ohne dass eine Übergabe des Wechsels erfolgt…

GebR 2025 Rz 60–653.1.2.1. Entrichtungsvermerk
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Schriften vor. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit empfiehlt sich die Anbringung solcher Befreiungsvermerke, aus denen die gesetzliche Grundlage für die Befreiung ersichtlich wird, auch auf anderen gebührenbefreiten Schriften. Rz 65: Ist die Anbringung des Vermerks auf der Schrift selbst nicht möglich (etwa bei elektronischen Akten, Reisepässen…

GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…3 GebG zur Gebührenentrichtung Verpflichtete eine Abrechnung unter Verwendung des amtlichen Vordrucks (Formular "Geb 6", Erläuterungen dazu enthält "Geb 6a") beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten vorzulegen; dies gilt als Gebührenanzeige. Die Abrechnung ist elektronisch zu übermitteln, sofern dies dem Verpflichteten auf Grund der technischen Voraussetzungen…