…Schriften und Amtshandlungen iSd Tarifposten des § 14 GebG anfallen, sieht das Gesetz einerseits eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor (§ 9 Abs. 1 GebG), andererseits eine zusätzliche, im Ermessen der Behörde stehende Erhöhung gemäß § 9 Abs. 2 GebG. 7.1.1…
…Rz 1700 ff) einen Befund aufzunehmen und diesen dem Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu übersenden. Das Finanzamt hat als Folge der Nichtentrichtung einen Bescheid gemäß § 203 BAO zu erlassen und eine Gebührenerhöhung gemäß § 9 GebG (siehe Rz 127 ff) festzusetzen. Rz 59: Für bestimmte Schriften…
…Eingabe (samt Beilagen) eingebracht wird, hat den Beleg dem Beschwerdeführer (Antragsteller) auf Verlangen zurückzustellen, zuvor darauf einen deutlichen Sichtvermerk anzubringen und auf der im Akt verbleibenden Ausfertigung der Eingabe zu bestätigen, dass die Gebührenentrichtung durch Vorlage des Beleges nachgewiesen wurde. Für jede Eingabe ist die…
…und 9 GebG sind Rechtsgeschäfte befreit, die die Grundlage für die Erzielung von Einkünften in Zusammenhang mit dem einem Infrastrukturbetreiber eingeräumten Recht, Grund und Boden zur Errichtung und zum Betrieb von ober- oder unterirdischen Leitungen im öffentlichen Interesse zu nutzen, darstellen (§ 107 des Einkommensteuergesetzes 1988…
27.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1551: Bemessungsgrundlage ist der Gesamtwert der im Vergleich ausbedungenen, positiv zu erbringenden Leistungen, zB auch Neben- oder Ersatzleistungen, Abfindungsbeträge, Unterhaltsverpflichtung für Kinder (VwGH 19.6.1989, 88/15/0167). Nicht dazu gehören Leistungen, worauf verzichtet wurde. Rz 1552…
…32 GebG) Rz 1217: Hat ein Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen. Voraussetzung ist allerdings…
…zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit dar, sondern beinhaltet sachbezogene Befugnisse, weil eine solche zur Vermeidung von Gefahren im öffentlichen Interesse ergeht und daher gebührenfrei ist (VwGH 11.2.1953, 1950/51). Rz 289: Hat ein Bescheid oder eine Bescheinigung ausschließlich ordnungspolitischen Charakter, so fällt dafür keine…
…dem Gebührengesetz 1957 handelt es sich um Steuern und nicht um Gebühren iSd Finanzwissenschaft. Sie sind Abgaben iSd BAO, dh., es gelten - abgesehen von den im Gebührengesetz 1957 bestehenden Sonderregelungen (vgl. zB Rz 198, Rz 1088, Rz 1707) - die materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen der BAO.…
18. Pro fisco Klausel (§ 22 GebG) Rz 1150: Die Bestimmung des § 22 GebG besagt, dass dann, wenn zwischen zwei oder mehreren Rechten oder Verbindlichkeiten eine Wahl bedungen ist, die Gebühr nach dem größeren Geldwerte der zur Wahl gestellten Leistungen zu entrichten ist. Eine derartige Vereinbarung…
27.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1287: Die Bemessungsgrundlage ist abhängig von den vertraglich vereinbarten Leistungen und der vereinbarten Dauer. Rz 1288: Die Gebühr beträgt im Allgemeinen 1%, bei Jagdpachtverträgen 2% von der Bemessungsgrundlage. 27.3.2.1. Wert der vertraglich vereinbarten Leistungen Rz…
…1987, 86/15/0138). Auch atypische Leistungen, zu deren Erbringung sich der Bestandnehmer im Zusammenhang mit der Inbestandnahme verpflichtet hat und die der Sicherung und der Erhaltung der Bestandsache und deren störungsfreiem Gebrauch dienen, zählen zum Entgelt (VwGH 17.2.1994, 93/16/0160). Die…
10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…
10.15.2. Höhe der Gebühr 10.15.2.1. Pauschalgebühr Rz 714: Die Gebühren für weitere gebührenpflichtige Tatbestände, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Ausstellung der Schrift selbst anfallen, wie auch die dabei entstehende Verwaltungsabgabe des Bundes (§ 76 AVG iVm BVwAbgV), werden in einem…
…Exkurs: Gebühren im Meldewesen Rz 1850: Für alle schriftlichen Eingaben gilt: | Eingabengebühr | € 14,30 | Eingabengebühr bei Verwendung der Funktion E-ID | € 8,60 | Beilagengebühr | von jedem Bogen € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21,80…
…§ 78 ff AVG iVm BVwAbgV unterliegen Verleihungen von Berechtigungen oder sonstige wesentlich im Privatinteresse der Parteien liegende Amtshandlungen, die von Behörden in Angelegenheiten der Bundesverwaltung vorgenommen werden. Rz 1782: Angelegenheiten der Bundesverwaltung umfassen Angelegenheiten der unmittelbaren oder mittelbaren Bundesverwaltung sowie des übertragenen Wirkungsbereiches der Gemeinden…
10.5.10. Höhe der Gebühr Rz 439: Die Eingabengebühr beträgt im Allgemeinen 14,30 Euro. § 14 TP 6 Abs. 2 und 3 GebG sehen in taxativ aufgezählten Fällen erhöhte Eingabegebühren vor. Die Eingabengebühr ist von der Anzahl der verwendeten Bogen unabhängig. Zur Gebührenermäßigung bei…
…Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder der Hinausgabe (siehe Rz 173). Rz 694: Gebührenschuldner ist derjenige…
…Geltungsdauer des Rechtsgeschäftes Rz 1139: Eine Änderung oder eine Verlängerung der Geltungsdauer eines Rechtsgeschäftes kommt begrifflich nur dann in Betracht, wenn das ursprüngliche Rechtsgeschäft im Zeitpunkt der "Änderung" oder "Verlängerung" noch dem Rechtsbestand angehört. Wurde das Vertragsverhältnis bereits aufgehoben oder ist es durch Zeitablauf erloschen…
…elektronischen Beilage im selben elektronischen Ordner). 3.2.3.3. Anzeige und Entrichtung Rz 85: Die selbstberechneten und in den Aufschreibungen erfassten Hundertsatzgebühren sind vom Inhaber der Bewilligung bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats (zB Gebührenschuld entstanden im Jänner…
…3,50 Euro | lit. c | Bewilligung zum mehrmaligen Grenzübertritt im Ausflugsverkehr für mehrere Personen (Sammelausflugsschein) je Person | 2 Euro | 2 Euro Rz 537: Erfolgt die Ausstellung des Reisedokuments durch eine Behörde eines Landes oder einer Gemeinde, steht dieser Gebietskörperschaft je Reisedokument…