27.7.4. Wetten Rz 1502: Einer Gebühr unterliegen im Inland abgeschlossene Wetten, die nicht unter das Glücksspielgesetz (GSpG) fallen, wenn zumindest eine der am Rechtsgeschäft mitwirkenden Personen Unternehmerin/Unternehmer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist. Von diesem Tatbestand umfasst sind insbesondere Wetten auf den Ausgang…
…vom höheren Wetteinsatz; beim Hoffnungskauf der für den Erwerb der beweglichen Sachen vereinbarte Kaufpreis. Rz 1493: Aus § 2 Abs. 1 Z 2 GSpG ergibt sich, dass unter "Einsatz" eine vermögenswerte Leistung, die Spieler (bzw. Wettteilnehmer) oder andere Personen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Glücksspiel…
…das Finanzamt für Großbetriebe zuständig ist einschließlich der Erstattung (§§ 11 bis 12a NoVAG 1991) Normverbrauchsabgabe - im Fall der widerrechtlichen Verwendung des Kfz (§ 11 NoVAG 1991) Spielbankabgabe (§ 28 GSpG und § 29 GSpG) Versicherungssteuer (§ 8 Versicherungssteuergesetz 1953 bzw. § 6 Abs. 3 Z 7 Versicherungssteuergesetz 1953). Rz 48…
… 1 Abs. 4 GSpG, die Konzessionsabgabe gemäß § 17 GSpG, die Spielbankabgabe gemäß § 28 und § 29 GSpG, die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG und die Gebühren gemäß § 59a GSpG. Rz 73: Zu den Abgaben, die ausschließlich durch das Finanzamt Österreich zu erheben sind und die…
…zuständig: den Finanzierungsbeitrag (§ 1 Abs. 4 GSpG, § 61 Abs. 2 Z 11 BAO) die Konzessionsabgabe (§ 17 Abs. 4 GSpG, § 61 Abs. 2 Z 12 BAO) die Spielbankabgabe (§ 28 und § 29 GSpG, § 61 Abs. 2 Z 13 BAO) die Glücksspielabgabe (§ 59 Abs. 3 GSpG, § 61 Abs…
… 31b Abs. 5 GSpG finden die Bestimmungen der §§ 131b und 132a BAO auf Ausspielungen von Konzessionären und Bewilligungsinhabern nach den §§ 5, 14 und 21 GSpG keine Anwendung, da durch bestehende spezielle Aufzeichnungspflichten (elektronische Anbindung an die Bundesrechenzentrum GmbH) eine korrekte Erfassung der Abgabenbemessungsgrundlagen sichergestellt ist…