…2 lit. b oder Z 2 lit. e sublit. bb GMSG ist jene Adresse zu melden, die vom meldenden Finanzinstitut in Bezug auf den Kontoinhaber in den Unterlagen gemäß den Sorgfaltspflichten (Rz 7 ff) erfasst wurde. Im Falle eines Kontos einer natürlichen Person, welche eine…
…Übermittlung der Meldung verpflichtend elektronisch zu erfolgen. Da bereits im Bereich der Umsatzsteuer derartige Übermittlungswege existieren, wird auch die Meldung nach dem GMSG als Abgabenerklärung im Sinne der Bundesabgabenordnung bestimmt. Somit handelt es sich lediglich um eine hinzutretende Abgabenerklärung, die über eine Schnittstelle übermittelt werden…
5.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht…
…vgl. Rz 33 ff). Um dies festzustellen, sind die gesetzlich angeführten Leitlinien zu beachten (§ 39 GMSG). Diese sind in der jeweils geeignetsten Reihenfolge zu befolgen: Feststellung, ob der Kontoinhaber ein passiver NFE ist: Zur Feststellung, ob der Kontoinhaber ein passiver NFE ist, muss das meldende…
…Da die Konten im System von A und durch einen Kundenbetreuer verknüpft sind, muss A die Zusammenfassungsvorschriften der §§ 51 bis 53 GMSG anwenden (Sec. VII Rz 19 CRS-Kommentar, Example 1). Beispiel 2 (Konten, die von unterschiedlichen passiven NFEs mit gemeinsamer beherrschender Person gehalten werden)…
8.3. Einlageninstitute (§ 58 GMSG) Rz 56: Der Ausdruck "Einlageninstitut" bedeutet einen Rechtsträger, der im Rahmen gewöhnlicher Bankgeschäfte oder einer ähnlichen Geschäftstätigkeit Einlagen oder ähnliche Investitionen entgegennimmt. Umfasst sind ua. die Gewährung von Krediten, der Erwerb, der Verkauf, der Nachlass und das Ausverhandeln von Forderungen…
…Als eine an den Versicherungsnehmer zahlbare Dividende im Sinne des § 78 Abs. 2 Z 4 GMSG gilt jede Dividende oder ähnliche Ausschüttung an den Versicherungsnehmer. Dazu zählen auch: ausgezahlte oder gutgeschriebene Beträge (einschließlich erhöhter Leistungen), wenn diese Beträge vertraglich nicht festgesetzt sind und von der…
…Kenntnisstand (Rz 43 ff, § 47 GMSG) und für die Zwecke der Ermittlung des Saldos oder Werts eines der Finanzkonten bei der Anwendung eines der kontospezifischen Schwellenwerte als ein einziges Finanzkonto behandelt; c)das meldende Finanzinstitut in Bezug auf ein Finanzkonto, das den Verfahren zur Bekämpfung…
…Sterbeurkunde beschafft, so behandeln wie vor dem Tod des Kontoinhabers (Sec. VIII Rz 92 CRS-Kommentar). Die Fälle des § 87 Z 5 GMSG beziehen sich im Allgemeinen auf Fälle, in denen Vermögen durch einen Dritten treuhändig gehalten wird. Solche Treuhandkonten sind ausgenommene Konten, wenn sie…
12.3. Rechtsträger (§ 98 GMSG) Rz 83: Der Ausdruck "Rechtsträger" im Sinne des gemeinsamen Meldestandards umfasst juristische Personen und alle sonstigen Rechtsgebilde wie beispielsweise Personengesellschaften, Trusts oder Stiftungen mit Ausnahme von natürlichen Personen. Ein Rechtsträger, wie eine Personengesellschaft, eine Limited Liability Partnership oder ein ähnliches…
…6. Belege (§ 101 GMSG) Rz 86: Der Ausdruck "Belege" umfasst insbesondere folgende Dokumente: 1.Ansässigkeitsbescheinigungen Eine von einer autorisierten staatlichen Stelle (beispielsweise einer Regierung oder einer ihrer Behörden oder einer Gemeinde) des teilnehmenden Staates oder anderen Staates, in dem der Zahlungsempfänger ansässig zu sein behauptet…
12.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG) Rz 89: Eine Änderung der Gegebenheiten liegt dann vor, wenn neue bzw. geänderte Informationen in Bezug auf den Kontoinhaber oder in Bezug auf das Finanzkonto vorliegen. Eine Änderung der Gegebenheiten in Bezug auf den Kontoinhaber liegt beispielsweise vor…
…und die Meldung der entsprechenden Finanzinformationen sind ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen anzuwenden. So ist etwa in § 38 Abs. 2 Z 10 BWG ausdrücklich geregelt, dass die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses nicht für Zwecke des automatischen Informationsaustausches von Informationen über Finanzkonten gemäß dem GMSG besteht.
…Jahr 2018 identifiziert, muss es bis Ende September 2019 gemeldet werden. Insbesondere in folgenden Fällen wird der Status als meldepflichtiges Konto beendet: Der Kontoinhaber ist nicht mehr meldepflichtige Person (§ 89 GMSG); in diesem Fall besteht im nachfolgenden Kalenderjahr keine Meldepflicht mehr (Sec. II Rz 3…
…die Suche in den elektronischen Datensätzen (§§ 12 bis 16 GMSG) durchführen. Beispiel: Ein Finanzinstitut hat sich bei der Überprüfung eines bestehenden Kontos auf die erfasste aktuelle Wohnsitzadresse verlassen. Fünf Jahre nach Überprüfung des Kontos meldet der Kontoinhaber, dass er in einen anderen Staat gezogen ist…
…Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG) Rz 17: Bei Konten von hohem Wert (Gesamtsaldo oder -wert in Höhe eines Betrags im Gegenwert von mehr als 1.000.000 US-Dollar zum 30. September 2016 oder 31. Dezember eines Folgejahres) sind erweiterte Überprüfungsverfahren vorgesehen…
…zu Sec. II-VII). Muss ein meldendes Finanzinstitut mehrere Konten zusammenfassen (§§ 51 bis 53 GMSG, Rz 50 f) oder werden mehrere Konten sonst als einheitliches Konto behandelt, kann eine für ein Konto zur Verfügung gestellte Selbstauskunft auch für ein anderes Konto herangezogen werden (Sec. IV…
…Ermessen von einer Überprüfung, Identifizierung und Meldung nach den Vorschriften dieses Gesetzes absehen (§ 34 GMSG). Die Anwendung dieser Ausnahmebestimmung liegt ausschließlich im Ermessen des Finanzinstituts und kann für alle oder jeweils für eine eindeutig identifizierte Gruppe bestehender Konten von Rechtsträgern erfolgen. Diese Ausnahme gilt bis…
…Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 45 GMSG) Rz 41: Das meldende Finanzinstitut muss eine Selbstauskunft, die Bestandteil der Kontoeröffnungsunterlagen sein kann und anhand derer das meldende Finanzinstitut die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) des Kontoinhabers ermitteln kann, beschaffen und die Plausibilität dieser Selbstauskunft…
…Verlustrechnung zu überprüfen, um zu bestimmen, ob der Kontoinhaber die Einkünfte- und Vermögensgrenzen nach § 95 Z 1 GMSG einhält, und die Anmerkungen und Fußnoten zum Jahresabschluss im Hinblick auf einen Hinweis zu überprüfen, ob es sich beim Kontoinhaber um ein Finanzinstitut handelt. Entscheidet sich ein…