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961 Treffer312 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 1–21. Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 bis 6 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten ermöglicht wird. 1.2. Anwendung der Meldepflichten (§ 2 GMSG) Rz 2: Die Bestimmungen des GMSG betreffend die Identifikation von meldepflichtigen Konten und die Meldung der entsprechenden Finanzinformationen sind ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen anzuwenden. So ist etwa in § 38 Abs…

GMSR Rz 4–61.4. Zeitpunkt und Form der Meldung (§ 4 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Dezember 2017) die Meldung durch die Finanzinstitute gemäß § 4 Abs. 1 erster Satz GMSG bis zum 30. Juni 2018 zu erfolgen hat. Abweichend davon hat in Bezug auf Neukonten im Sinne der §§ 82 und 86 GMSG (vgl. Rz 70) eine Meldung für den Zeitraum zwischen…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

12.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG) Rz 89: Eine Änderung der Gegebenheiten liegt dann vor, wenn neue bzw. geänderte Informationen in Bezug auf den Kontoinhaber oder in Bezug auf das Finanzkonto vorliegen. Eine Änderung der Gegebenheiten in Bezug auf den Kontoinhaber liegt beispielsweise vor…

VPR 2021 Rz 495–4973.3. Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

3.3. Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen Rz 495: Gemäß EU-Meldepflichtgesetz ("EU-MPfG", BGBl. I Nr. 91/2019) sind Intermediäre dazu verpflichtet, ihnen bekannte, in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befindliche Informationen über gewisse meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen bei den zuständigen Steuerbehörden zu melden. Zu…

GMSR Rz 81–8212. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…von Kunden, vertretungsbefugten Personen und wirtschaftlichen Berechtigten (Treugeber und wirtschaftliche Eigentümer), die Einholung von Informationen über Zweck und Art der angestrebten Geschäftsbeziehung, die Durchführung einer kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung und die Meldung von Verdachtsfällen. Sowohl Geldwäsche als auch Terrorismusfinanzierung sind in Österreich unter Strafe gestellt (§§…

GMSR Rz 97–10315. Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Bausparkasse sichergestellt werden, dass die nachträgliche Identifizierung des /der Kontoinhaber(s) innerhalb eines Zeitraums durchgeführt wird, der gewährleistet, dass eine Meldung des Kontoinhabers für Meldezeiträume beginnend ab dem Meldezeitraum 2020 zeitgerecht erfolgen kann. Vorfinanzierte Eigenmittel, über die der Kunde nicht verfügen kann, sind bei der…

InvFR 2018 Rz 466–4735.4. Regelung des Übermittlungsverfahrens durch die FMV 2015
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…errechnet die Meldestelle gemäß § 12 KMG die daraus abgeleiteten Daten und retourniert diese mit dem Status "OPEN" zur Bestätigung an den steuerlichen Vertreter. Dieser hat die Meldung zur Freigabe an die Meldestelle gemäß § 12 KMG mit dem Status "CONFIRMED" zurückzuschicken. Die damit verbundene Bestätigung des…

VPR 2021 Rz 447–4533.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

3.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts Rz 447: § 4 VPDG enthält hinsichtlich der länderbezogenen Berichterstattung eine Mitteilungspflicht. In der Mitteilung ist anzugeben, welche Geschäftseinheit berichtspflichtig ist oder die Berichtspflicht übernimmt. Die Mitteilung hat für sämtliche inländische Geschäftseinheiten einer…

InvFR 2018 Rz 484–4945.14. Veröffentlichung der Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

5.14. Veröffentlichung der Meldungen Rz 484: Nach § 5 Abs. 1 FMV 2015 hat die Meldestelle gemäß § 12 KMG die Meldefonds mit den für ihre ertragsteuerliche Behandlung relevanten Daten samt der nach den Ermittlungsvorgaben des Bundesministeriums für Finanzen ermittelten ertragsteuerlichen Behandlung sowie das Meldedatum im…

GMSR Rz 7–92. Allgemeine Sorgfaltspflichten (§§ 7 bis 9 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

2. Allgemeine Sorgfaltspflichten (§§ 7 bis 9 GMSG) 2.1. Meldepflichtiges Konto (§ 7 GMSG) Rz 7: Ein Konto gilt ab dem Tag als meldepflichtiges Konto, an dem es nach den Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten als solches identifiziert wird. Sofern nichts anderes vorgesehen ist, müssen die…

InvFR 2018 Rz 224–2303.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…3 InvFG 2011 je Fondsanteil aufgrund der Ausschüttung verringern (in der Meldung als "Korrekturbetrag Anschaffungskosten [Ausschüttung] für Privatanleger [für Kapitalertragsteuer-Zwecke relevant]" bezeichnet). Beispiel - Ausschüttungsmeldung bis 3.6.2016 (Abbildung Privatanleger) Auf Grund der Menge der zu meldenden Daten stehen die Daten seit 4.6…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…§ 21 Rz 5c). Meldende Finanzinstitute (§ 54 GMSG) im Rahmen der Verbandsverantwortlichkeit sowie die nach in den internen Regelungen der Finanzinstitute bestimmten Verantwortlichen sind die Adressaten der Strafbestimmungen. Die Meldungen nach § 3 GMSG gelten als Abgabenerklärungen im Sinne der Bundesabgabenordnung. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften…

GMSR Rz 95–9614. Übermittlung und Weiterleitung der Informationen (§§ 112 bis 113 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

14. Übermittlung und Weiterleitung der Informationen (§§ 112 bis 113 GMSG) 14.1. Übermittlung der gemeldeten Informationen an ausländische Behörden (§ 112 GMSG) Rz 95: § 112 GMSG regelt den Umfang und den Zeitrahmen für den automatischen Austausch über Finanzkonten entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2014/107/EU…

GMSR Rz 37–385.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

5.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG) Rz 37: Es ist festzustellen, ob bei bestehenden Konten von Rechtsträgern der Kontoinhaber ein passiver NFE (§ 94 GMSG) mit einer oder mehreren beherrschenden Person(en) ist, bei denen es sich um meldepflichtige…

GMSREinleitung
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

Die Richtlinien zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSR) stellen gemeinsam mit den Quellen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zum gemeinsamen Meldestandard ("Common Reporting Standard", CRS), insbesondere dem Kommentar zum gemeinsamen Meldestandard (im Folgenden "CRS-Kommentar"), einen Auslegungsbehelf zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, BGBl. I…

GMSR Rz 31–325. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern (§§ 33 bis 42 GMSG, § 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…wert im Gegenwert von weniger oder gleich 250.000 US-Dollar aufweist, kann das betreffende meldende Finanzinstitut nach dessen Ermessen von einer Überprüfung, Identifizierung und Meldung nach den Vorschriften dieses Gesetzes absehen (§ 34 GMSG). Die Anwendung dieser Ausnahmebestimmung liegt ausschließlich im Ermessen des Finanzinstituts und…

GebR 2025 Rz 1199–120325. Anzeigepflicht (§ 31 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

25. Anzeigepflicht (§ 31 GebG) 25.1. Gebührenanzeige 25.1.1. Gegenstand der Gebührenanzeige Rz 1199: Gegenstand der Anzeigepflicht ist grundsätzlich das gebührenpflichtige Rechtsgeschäft, sofern für das Rechtsgeschäft eine Hundertsatzgebühr bescheidmäßig festzusetzen ist. Rz 1200: Keine Pflicht zur Anzeige der einzelnen Urkunden über das Rechtsgeschäft besteht…

InvFR 2018 Rz 474–4805.10. Fristberechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…aufrechte Geschäftsbeziehung zum Anteilinhaber besteht (§ 4 Abs. 1 FMV 2015). Im Ergebnis bedeutet dies, dass Korrekturen ursprünglich fristgerecht vorgenommener Meldungen bis zum 15. Dezember des Kalenderjahres automatisch vom Abzugsverpflichteten berücksichtigt werden, sofern eine aufrechte Geschäftsbeziehung zum Anteilinhaber besteht. In diesen Fällen kann es zu einer…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

5.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht…

InvFR 2018 Rz 214–2233.1.1.4.5. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge für Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…des Fondsanteils um ausschüttungsgleiche Erträge wird diesfalls nicht vorgenommen. Werden ausschüttungsgleiche Erträge für Altbestände im Rahmen eines Selbstnachweises durch den Abzugsverpflichteten korrigiert, hat eine Meldung an das Finanzamt zu erfolgen. 3.1.1.4.5.2. Nachweis von Fondserträgen gemäß § 4 FMV 2015 Rz 222:…