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KfzBStR 2021 Rz 905–911B.6.1.3. Kraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 6 Abs. 3 NoVAG 1991) Rz 905: Für Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (Klasse N1) errechnet sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: [Grafik]   Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu…

KfzBStR 2021 Rz 17–27Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…wobei diese kraftfahrzeugsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen sind. Klasse M: Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern Klasse N: Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern Klasse L6e: leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge Klasse L7e: schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge Hinsichtlich der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Einordnung von vierrädrigen Kraftfahrzeugen der Klassen L6e…

KfzBStR 2021 Rz 500–511B.2. Kraftfahrzeuge (§ 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…einem Hubraum von mehr als 125 Kubikzentimetern; Personen- und Kombinationskraftwagen (Klasse M1) sowie Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (Klasse N1). B.2.1.2.1. Krafträder und Kraftfahrzeuge mit zwei oder drei…

KfzBStR 2021 Rz 512–516B.2.1.2.2. Leichte und schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge (Klassen L6e und L7e)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…das nicht als L6e-Kraftfahrzeug eingestuft werden kann Rz 516: Schweres vierrädriges Kraftfahrzeug, das nicht unter L6e fällt, mit einer Leermasse bis 450 kg (bis 600 kg für Güterbeförderung) ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen und max. Nutzleistung bis zu 15 kW. Beispiel: Ein schweres Straßen-Quad

KfzBStR 2021 Rz 517–526B.2.1.2.3. Personen- und Kombinationskraftwagen (Klasse M1)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ff. Rz 526: Gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 NoVAG 1991 unterliegen "Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (Klasse N1)" ab 1. Juli 2021 der Normverbrauchsabgabe. Hat demzufolge ein Kraftfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse…

KfzBStR 2021 Rz 550–558B.2.2.3. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Im Fahrgastraum verbaute Sitze oder Monitore zur Unterhaltung der Fahrgäste während der Fahrt indizieren ein zur Personenbeförderung (8703) entwickeltes Kraftfahrzeug. Ladebordwände indizieren ein zur Güterbeförderung (8704) entwickeltes Kraftfahrzeug. Rz 552: Die Intention des Erwerbers betreffend die dem Kraftfahrzeug zugedachte Verwendung ist irrelevant für dessen Einreihung. …

KfzBStR 2021 Rz 912–918B.6.1.4. Maßgeblicher CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Emissionswert ersatzweise mit dem Zweifachen der Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt angenommen (siehe Rz 920 f). Rz 915: Werden für ein Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (Klasse N1) die CO2-Emissionen nicht nach dem WLTP-Messzyklus…

KfzBStR 2021 Rz 1358–1366C.1.3. Überzählige Anhänger (§ 1 Abs. 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…1. Jänner 2021 wird der Anhänger mit 10 Tonnen einem anderen Zulassungsbesitzer zur Durchführung einer Güterbeförderung überlassen: Im Jänner 2021 gibt es somit keinen überzähligen Anhänger. Beispiel 2: Ein österreichisches Unternehmen mit zwei Sattelzugfahrzeugen und zwei ziehenden Kraftfahrzeugen hat acht Sattelanhänger und zehn Anhänger. Sämtliche…

KfzBStR 2021Anhang II: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Versehen der Genehmigungsdaten oder Typendaten bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…(1) Von einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank betroffene Fahrzeugklassen im Sinne dieser Verordnung sind 1.Personenkraftwagen (Klasse M1), 2.Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg (Klasse N1), 3.MotorräderZweirädrige Krafträder (Klasse L3e), 4…

KfzBStR 2021 Rz 1419–1426C.2.2.9. Emissionsfreie Antriebsarten (§ 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 2 Abs. 1 Z 13 KfzStG 1992) Rz 1425: Von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind Anhänger, die für die Beförderung von Schienenfahrzeugen (das sind Lokomotiven, Eisenbahnwaggons zur Personen- oder Güterbeförderung, Bau- bzw. Maschinenwaggons) auf der Straße eingerichtet sind. Sie dürfen zu keinen anderen Zwecken verwendet werden…