…Erledigung der Abgabenbehörde, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens für die jeweilige Angelegenheit zuständig ist (§ 323b Abs. 3 BAO). Rz 7: Die Zuständigkeit ist von Amts wegen wahrzunehmen (§ 53 erster Satz BAO). Eine allfällige Unzuständigkeit ist somit in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen (vgl. zB VwGH…
…aufgezählten Befugnisse stehen Organen sämtlicher Abgabenbehörden unabhängig von ihrer eigentlichen Zuständigkeit zu. Die genannten Amtshandlungen können von Organen aller Abgabenbehörden des Bundes (Finanzamt Österreich, Finanzamt für Großbetriebe und Zollamt Österreich) für die jeweils tatsächlich zuständige Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung (einschließlich des Amtes für Betrugsbekämpfung) vorgenommen werden.…
…Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Diese Bestimmung wurde durch das FORG aus § 50 erster Satz BAO in § 53 erster Satz BAO verschoben. Die Auslegung des § 53 erster Satz BAO kann sich an jener des § 50 erster Satz BAO aF orientieren. Die amtswegige Wahrnehmung der Zuständigkeit…
…oder Unterschreiten der Umsatzgrenze gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 BAO) beseitigt die Rechtswirkungen des Bescheides nicht. Rz 24: Die Übertragung der Zuständigkeit aufgrund von § 57 Abs. 1 BAO erfolgt von Amts wegen. Daher ist vor der Erlassung eines entsprechenden Bescheides das Parteiengehör (§ 115 Abs…
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…
…für Finanzen vorbehalten. 2.2.5. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen in anderen Bundesgesetzen Rz 80: Aufgrund folgender ausdrücklicher bundesgesetzlicher Bestimmungen ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig für die Prüfung der Gründungserklärung einer Stiftung oder eines Fonds gemäß Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (§ 9 Abs…
…Rz 22). Um einen sinnvollen Prüfungsablauf zu gewährleisten, hat das Finanzamt Österreich das Finanzamt für Großbetriebe von einer (geplanten) Außenprüfung oder Umsatzsteuer-Nachschau eines GSBG-Beihilfenempfängers zu informieren, um dem Finanzamt für GroßbetriebeFür die Möglichkeit zu geben, das Finanzamt Österreich mitGewährung der Durchführung der Außenprüfung…
…gilt auch dann, wenn die ihre Tätigkeit neu aufnehmenden Abgabepflichtigen an und für sich in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen (zB Privatstiftungen, Sparkassen, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder Unternehmen, die durch einen Umgründungsvorgang neu entstehen und bereits von Beginn an die Grenzen des § 61…
…zu erheben. Sie fallen deshalb selbst dann nicht in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe, wenn der persönliche Zuständigkeitsaspekt vorliegt (§ 61 Abs. 2 Z 3 BAO). 2.2.3. Punktuelle Zuständigkeitserweiterung für die KESt-Vorschreibung und die Kontrolle umsatzsteuerlicher Pflichten von Zahlungsdienstleistern Rz 75: § 61…
28. Pflichten der Organe der Gebietskörperschaften (§ 34 GebG) 28.1. Befundaufnahme Behörden - Notare Rz 1700: Die Organe der Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) sind verpflichtet, die bei ihnen anfallenden Schriften und Amtshandlungen auf die Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Rz 1701: Zu den Organen…
…3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer bzw. auf die Zuständigkeit zur Feststellung von Einkünften. 3.4.2. Entgegennahme der Einbringungsmeldung…
…VAHG). An welches der beiden Finanzämter der Geschäftsbereich Zentralstelle Internationale Zusammenarbeit des Amts für Betrugsbekämpfung das eingehende Ersuchen weiterzuleiten hat, richtet sich nach den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen der Bundesabgabenordnung. Ist der Schuldner in Österreich steuerlich erfasst und besteht eine Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe gemäß § 61…
…Finanzamt, subsidiär jenes Finanzamt, das bei der Verwirklichung des dem Antrag zugrunde gelegten Sachverhaltes voraussichtlich zuständig wäre, wären beide Finanzämter zur Beurteilung des Sachverhaltes zuständig, so richtet sich die Zuständigkeit danach, welches dieser Finanzämter als erstes Kenntnis vom Antrag erlangt. § 118 BAO gilt auch sinngemäß…
…579/2020). Die Rückforderung von zu Unrecht erstatteter Einkommensteuer erfolgt, indem die Bausparkasse vom auszuzahlenden Betrag den Rückforderungsbetrag einbehält (LStR 2002 Rz 1314). Rz 109: Für die pauschale Erstattung der Einkommensteuer aufgrund einer prämienbegünstigten Pensionsversorge im Wege des Rechtsträgers der Pensionsvorsorge ist das Finanzamt für…
…60 Abs. 1 Z 2 BAO) eine Aufgabe übertragen worden ist. Das Finanzamt Österreich hat eine umfassende Zuständigkeit für alle Aufgaben, die nicht einer anderen Abgabenbehörde des Bundes übertragen sind. Das betrifft alle mit der Erhebung von Abgaben im Sinn des § 1 Abs. 3 BAO…
…im Sinne von Art. 14 OECD-MA idF vor 2000) von Freiberuflern gelten die Grundsätze des AOA light ebenso (EAS 3371). Dabei ist die Besonderheit zu beachten, dass die Tätigkeit eines Freiberuflers unter Einsatz besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt wird. Für eine funktionale Zuordnung zur…
…vom Versicherer eingerichteten Zulassungsstellen sind in den ihnen übertragenen Angelegenheiten funktionelle Organe (beliehenes Unternehmen). In der VO ÖAeC-Zuständigkeitsverordnung, BGBl. Nr. 394/1994 idgF wird dem Österreichischen Aero Club die Zuständigkeit für die Durchführung von Verwaltungsverfahren einschließlich der Entscheidungsbefugnis für die Ausstellung von Scheinen gemäß …
…Die Übermittlung hat elektronisch im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Für die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe sind daher zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden: 1. Fallkonstellation: Kenntniserlangung des Finanzamtes für Großbetriebe nach Ablauf des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. In diesem Fall geht die Zuständigkeit in dem Zeitpunkt auf…
…es daher zu einem Auseinanderfallen der Zuständigkeiten zwischen Körperschaftsteuer und Stiftungseingangsteuer zwischen dem Finanzamt Österreich und dem Finanzamt für Großbetriebe. 3.32. Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz Rz 165: Für die Androhung, Verhängung, Einhebung, Sicherung und Einbringung von Zwangsstrafen gemäß § 111 BAO wegen Unterlassung der Meldung gemäß …
…einer Ordnungsstrafe wegen beleidigender Schreibweise (§ 112 Abs. 3 BAO) ist jenes Finanzamt, bei dem die Angelegenheit eingebracht worden ist oder das die Angelegenheit zu erledigen oder sonst in Verhandlung zu nehmen hat. 3.38.1.3. Mutwillensstrafe Rz 179: Zuständig für die Verhängung von Mutwillensstrafen…