…23 Abs. 1 OECD-MA den Ansässigkeitsstaat Österreich nicht zur Freistellung oder Anrechnung. Eine Verpflichtung zur Beseitigung der Doppelbesteuerung besteht jedoch nicht, wenn das Abkommen die Besteuerung durch den anderen Staat allein aufgrund dessen gestattet, dass das Einkommen auch von einer dort ansässigen Person bezogen…
…Dies gilt auch für die Frage der Vergleichbarkeit in- und ausländischer Verschmelzungsvorgänge (siehe Rz 528). Liegt demnach eine Information eines anerkannten Datenproviders vor, wonach im Inland eine Verschmelzung auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage oder im Ausland eine "Verschmelzung" von "Fonds" stattfindet, kann der Abzugsverpflichtete grundsätzlich davon ausgehen…
…Sind also die Bedingungen für den Informationsaustausch gegeben (insb. die rechtliche Grundlage sowie eine erfasste Fallkategorie), so besteht insofern auch kein Ermessen hinsichtlich der Frage, ob ein Informationsaustausch stattzufinden hat. 3.1. Rechtliche Grundlagen für den Informationsaustausch Ausgangspunkt für diesen verpflichtenden spontanen Informationsaustausch ist insbesondere…
…Zur Frage des Kapitalertragsteuerabzuges siehe Rz 402 f. 4.1.1.3.6. Zeitpunkt des Abzugs der Kapitalertragsteuer bei ausschüttungsgleichen Erträgen von Meldefonds Rz 416: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 193. 4.1.1.3.7. Besteuerung von laufenden Erträgen…
4.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen 4.1.1.2.1. Meldefonds 4.1.1.2.1.1. Allgemeines Rz 401: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 158 f. 4.1.1.2.1.2…
…Wegfall der Grenzgängereigenschaft 42.Entfällt die Grenzgängereigenschaft, zB weil die 45-Tages-Grenze überschritten wird, entfällt die Anwendung von Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 15 Absätze 1 bis 3 des Abkommens finden wieder Anwendung. Eine entsprechende Aufteilung der Besteuerung ist vorzunehmen. In der Folge…
…Besteuerung unterliegt (EAS 2125). Der Frage, ob eine inländische Vertreterbetriebsstätte besteht, wird in Fällen derartiger funktionaler Herabstufungen österreichischer Vertriebstochtergesellschaften vor allem dann nachzugehen sein, wenn sich zwischen der durch die Vertreterprovision begründeten Gewinnsituation der inländischen Tochtergesellschaft und den aus dem Österreich-Geschäft erzielten Gewinnen der…
…Zur Frage ob abkommensrechtliche Betriebsstättendiskriminierungsverbote zu beachten sind siehe KStR 2013 Rz 1487. 3.4.1.2.2. Zinsen Rz 380: Zinsen unterliegen nur im Rahmen der Betriebsstättenbesteuerung der Besteuerung. 3.4.1.2.3. Veräußerung eines Anteilsrechts Rz 381: Der beschränkten Steuerpflicht unterliegen Einkünfte…
…aus der Veräußerung von Beteiligungen gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG 1988 sind nach § 94 Z 8 EStG 1988 (soweit es sich um öffentlich angebotene Immobilienfondsanteile handelt) bzw. nach § 94 Z 13 zweiter Teilstrich EStG 1988 vom Kapitalertragsteuerabzug befreit. Ihre Besteuerung hat…
…so dass die Frage, ob eine Betriebsstätte vorliegt oder nicht, nur einheitlich für die ARGE beurteilt werden kann (so auch Beispiel 11 in OECD (1999), Application of the OECD Model Tax Convention to Partnerships, "OECD Partnership Report"). Überschreitet deshalb die Anwesenheitsdauer der ARGE-Mitglieder bzw…
…Nr. 32/2012) überholt und daher aufzuheben. Der Erlass des BMF vom 22. Dezember 1986, G 1246/1/3-IV/4/86, AÖF Nr. 31/1987, betreffend die Besteuerung von Einkünften wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nach dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ist überholt und daher aufzuheben…
…Falls benötigten Informationen, soweit für die ungelösten Fragen von Relevanz: a)Angaben zu den betroffenen Personen (wie Name, Adresse / Sitz, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und zuständiges Finanzamt, sowie Angaben zu den Ansprechpartnern für die zuständigen Behörden); b)gegebenenfalls Kontaktdaten des steuerlichen Vertreters und eine Kopie der Vollmacht; …
…Investmentfonds; siehe dazu Rz 211 f. Ist der Immobilienfonds nicht öffentlich angeboten, sind die Erträge nicht endbesteuert. Zur Frage des Kapitalertragsteuerabzuges siehe Rz 402 f. 4.1.1.4.3. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot 4.1.1.4.3.1. Ausschüttungen…
… siehe dazu Rz 244. Ist der Immobilienfonds nicht öffentlich angeboten, sind die Erträge nicht endbesteuert. Zur Frage des Kapitalertragsteuerabzuges siehe Rz 402 f. 4.1.1.5.4. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen bei ausländischem Depot 4.1.1.5.4.1…
…der Gegenseitigkeit, also daran, ob für vergleichbare österreichische Einrichtungen bzw. zugehöriges Personal im betreffenden Ausland gleiche Befreiungen gewährt werden. A.3.7.1. Privilegierte Einrichtungen in Österreich Rz 351: Befreiungen kommen für folgende bilaterale und multilaterale Einrichtungen mit Amtssitz oder Dienststelle in Österreich in Frage…
…zu besteuern, sofern nicht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen das alleinige Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zugeteilt ist. 4.1.2.4. Nichtmeldefonds Rz 453: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 280. Ist der Immobilienfonds nicht öffentlich angeboten, sind die Erträge nicht endbesteuert. Zur Frage…
…auch der Hauptgesellschafter betriebliche Einkünfte erzielt (EStR 2000 Rz 5824). Im Fall einer solchen mitunternehmerischen Unterbeteiligung an den Gewinnen einer ausländischen Personengesellschaft, steht das Besteuerungsrecht dem Betriebsstättenstaat zu und es hat der Ansässigkeitsstaat - je nach anzuwendender Methode - die Einkünfte des Unterbeteiligten von der Besteuerung freizustellen…
…an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern "rückverrechenbar" sind. Dh., dass Österreich nur…
…dann ist gemäß Art. 15 DBA jener Teil der Beendigungsentgelte (freiwillige Abfertigung, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung), der den im Ausland erbrachten Arbeitsleistungen zuzurechnen ist, - genauso wie das laufende Entgelt - in Österreich von der Lohnbesteuerung freizustellen (bei DBA mit Befreiungsmethode). Wenn es die österreichische Konzerngesellschaft hierbei unterlässt…
…wirksamer und zuverlässiger Übertragungswege sowie Ressourcen für die zügige Klärung von Fragen und Anliegen zum Austausch oder zu Auskunftsersuchen sowie für die Durchführung des § 4 dieser Vereinbarung) und iii) die erforderlichen Rechtsvorschriften zur Verpflichtung der berichtenden Rechtsträger zur Vorlage länderbezogener Berichte, in der Erwägung…